Beschreibung
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a. allgemeine Anforderungen: Die Messanlage muss die Möglichkeit der gleichzeitigen Messung und Beweisfotoerstellung (Fahrer und Kennzeichen) für beide Fahrtrichtungen bieten. Außerdem ist es erforderlich, dass die Messstelle für die Dauer des Messbetriebs nicht durch Personal bewacht oder bedient werden muss und dass die Kameraapparaturen unabhängig vom Korpus der Messstelle drehbar sind, um auch in Parktaschen heraus platzsparend messen zu können. Aus diesem Grund ist auch eine einklapp- und verschließbare Fahrzeugdeichsel als Schutz vor Vandalismus notwendig. Zum Leistungsumfang gehören: - Vermietung der Messstelle einschließlich Messgeräteinstallation, Eichunterstützung für 4 Jahre - Inbetriebnahme der Messeinrichtung und Schulung des Personals (bis zu 5 Personen) - Für die Teilnahme an den Schulungen wird die Ausstellung eines entsprechenden Schulungszertifikats zur Vorlage bei Gericht erwartet. Zusätzlich sind entsprechende Schulungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. - Abruf der Bilddaten - Kameraüberwachung via Datenfernübertragung - Jährliche Eichunterstützung der Messgeräte - Versicherung für Schadensfälle, auch Vandalismusschäden - Abgelten aller mit dem Betrieb in Zusammenhang stehender Positionen, insbesondere Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Verschleiß - Wartung und Instandhaltung der Messgeräte und der Messplatzkomponenten. Bei Ausfall der Messtechnik wird ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. - Vorhaltung von 3 Ersatzscheiben je Anlage, damit ein sofortiger Austausch bei Vandalismus möglich ist. b. technische Anforderungen: - Inländische Zulassung zur Messung und Dokumentation der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge (Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt [PTB] ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen). - Die Bauart der Geräte muss den Anforderungen der Eichordnung sowie den weiteren Anforderungen der PTB für Messgeräte im Straßenverkehr (PTB-A 12.05 von März 2022) entsprechen. - Gehäuse zum Einbau von und zur Ausstattung mit zwei Messsystemen, zur Geschwindigkeitsüberwachung inklusive fotografischer Dokumentation des Kennzeichens und des Fahrers in zwei Fahrtrichtungen aus einem Gehäuse heraus. - autonomer Betrieb, d. h. automatisches Messsystem, das außer zum Aufbau, Ausrichten, Abbau keines weiteren Personaleinsatzes bedarf, - autonome, batteriegestützte Energieversorgung des Systems für mindestens sieben Kalendertage bei Betrieb mit zwei Messsystemen, - Tag-/ und Nachtbetrieb durch integrierte Blitzeinrichtung, - Standortwechsel möglich per PKW durch Konstruktion auf Kfz-Anhänger-Basis mit einem zulässigen Fahrzeuggewicht von gebremst max. 1.500 kg und einer maximalen Höhe von 2,12 Meter. - Übernahme und verschlüsselte Weiterleitung der Messdaten mittels gesichertem Fernzugriff direkt in die Verwaltung - ein standardisiertes Messverfahren für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung - Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen - Messsicherheit in Kurvenbereichen - Geschwindigkeitsmessbereich 10 bis 250 km/h - Messsicherheit im Temperaturbereich - 20°C bis + 60°C - Messung innerhalb eines Messfelds (Messfeld: gesamte Strecke, die das Fahrzeug zurücklegen muss, um einen Messwert zu bilden) von 10 m - Fotoauslösung unmittelbar (spätestens 5 m) nach Abschluss der Geschwindigkeitsmessung - Ausstattung mit hochauflösenden Hochleistungskameras - Rechnereinheit für die Überwachung mehrerer Fahrstreifen mit zwei Blitzlichtfunktionen inkl. Auswertungssoftware zur Geschwindigkeitserfassung - Augensicherer Laserstrahl der Klasse 1 im Sinne der Norm DIN EN 60825-1/11.1 - Einhaltung der durch die PTB geforderten Fehlertoleranzen bei äußeren Störungen und Umwelteinflüssen - Staub-/Spritzwasserschutz mind. IP54 - Einhaltung der EMV-Anforderungen gem. PTB-Empfehlung - Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung und Beweisführung der Geschwindigkeitsverstöße durch Fähigkeit zur digitalen Fall-/Ereignisdokumentation (Digitalfotos) - Sicherstellung manipulationssicherer, verschlüsselter Falldatenübernahme - Ausreichende Datenspeicherungskapazitäten im Standortspeicher - Möglichkeit zum Datenzugriff über USB-Stick - Nachvollziehbarkeit der Messung durch einen Sachverständigen anhand der im Datensatz enthaltenen Informationen - Scanfrequenz, Winkelauflösung und Entfernungsauflösung müssen so hoch gewählt sein, dass auch bei dichtem Verkehr eine Trennung der Fahrzeuge ermöglicht wird - Der Zielerfassungsbereich muss in Fahrtrichtung mindestens 30 m, d. h. mehrere Fahrzeuglängen abdecken. Die Verdeckung eines erfassten Fahrzeuges durch ein anderes in einem Teil des Zielerfassungsbereichs ist zulässig. Der Zielerfassungsbereich muss jedoch nicht unbedingt vollständig abgebildet sein, sofern die Zuordnung des Messwertes zu einem Fahrzeug in anderer Weise sichergestellt ist. Die erfassten Fahrzeugkoordinaten müssen automatisch der Geometrie der im Foto abgebildeten Messstelle zugeordnet werden. c. Auswertung der Falldaten: Die Auswertung der Falldaten wird durch den Auftraggeber durchgeführt. Hierzu ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auswertesoftware für die Dauer des Mietzeitraums zu überlassen. Die Installation der Software erfolgt auf vom Auftraggeber bereitgestellte PC-Hardware. Eine Einweisung der Software (5 Personen) hat nach der Installation in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erfolgen. Leistungsumfang der Erfassungssoftware: - Erfassen von Fotomaterial, welches von der Messanlage erzeugt wird - Möglichkeit der Nachbearbeitung - Vorbereitung der erfassten Vorgänge zur Übernahme in das OWIG Verfahren: SC-OWI - Ausdruck einer Falldatei d. mit dem Angebot einzureichende leistungsbezogene Nachweise: - Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt [PTB] - Anforderungen der PTB für Messgeräte - Augensicherer Laserstrahl der Klasse 1 - Staub-/Spritzwasserschutz mind. IP54 - Informaterial