23FEA68211- Zertifizierungsleistungen

Zertifizierungsleistungen Los 1: Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001; Los 2: ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte gemäß Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten Schätzwert liegen …

CPV: 71731000 Industrial quality control services
Place of execution:
23FEA68211- Zertifizierungsleistungen
Awarding body:
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Award number:
23FEA68211

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Tätigkeit des Auftraggebers : Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 23FEA68211- Zertifizierungsleistungen
Beschreibung : Zertifizierungsleistungen Los 1: Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001; Los 2: ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte gemäß Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten Schätzwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter Schätzwert genannte Summe zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens : b775e809-7c18-47b6-b219-272f7ae9adaa
Interne Kennung : 23FEA68211
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71731000 Betriebliche Qualitätskontrolle

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : gemäß Leistungsbeschreibung
Postleitzahl : xxxx
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Leistungserbringung soll in Deutschland, Europa und Asien sowie ggf. weiteren Ländern, gemäß Leistungsbeschreibung erfolgen.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 14 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß §§ 123, 124 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 1. Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001
Beschreibung : Management-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung : d6359a66-fc67-48bf-a7ee-52464d4594e3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71731000 Betriebliche Qualitätskontrolle
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für den Auftraggeber besteht ein- oder mehrmalig die Option auf eine Vertragsverlängerung, um bis zu insgesamt 3 Jahre. Die jeweilige Option ist spätestens 2 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2031

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 8 500 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, — nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, — maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG, — der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge (max. bis zu 5) je Los schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"
Beschreibung : Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.1 Zuschlagskriterien Los 1.xlsx"
Beschreibung : Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/12/2024 10:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 03/02/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 12/12/2024 23:59 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es gelten die Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Finanzielle Vereinbarung : Es gelten die Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : 2. ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (aus Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte
Beschreibung : ECM (Entity in Charge of Maintenance) I-IV (aus Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779) für eigene Fahrzeuge oder für Dritte gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung : 51cff4a4-2b1e-46cd-b54f-f61aa0368f2b

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71731000 Betriebliche Qualitätskontrolle
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Für den Auftraggeber besteht ein- oder mehrmalig die Option auf eine Vertragsverlängerung, um bis zu insgesamt 5 Jahre. Die jeweilige Option ist spätestens 2 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2031

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 5

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 5 500 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen, — alle in der Anlage "Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen führt ggf. zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, — nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, die die in der Anlage „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, — maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG, — der Auftraggeber wird mehrere Rahmenverträge (max. bis zu 5) je Los schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste Rahmenvertragspartner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge beauftragt. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Anhang B1 Eignunsgkriterien.pdf
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.2 Zuschlagskriterien Los 2.xlsx"
Beschreibung : Preis - detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.2 Zuschlagskriterien Los 2.xlsx"
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß detaillierte Aufschlüsselung in "Anhang B5.2 Zuschlagskriterien Los 2.xlsx".
Beschreibung : Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/12/2024 10:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 03/02/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 12/12/2024 23:59 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es gelten die Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Finanzielle Vereinbarung : Es gelten die Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen z. B. bei Anzahlungen zum Einsatz.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Registrierungsnummer : 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321
Postanschrift : Potsdamer Platz 2
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FE.EA 33
Telefon : +49 3029759114
Fax : +49 6926520154
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift : Villemomblerstr. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 1fa0091a-6fea-4204-839a-977840f3aefa-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Beschaffer
Beschreibung : Wir hatten mit Veröffentlichung/Versand der EU-Bekanntmachung im Los 1, die ISO 28000 - als Muss-Zertifizierung in den Vergabeunterlagen hinterlegt. Aus aktuellen politischen Gründen, besteht derzeit keine Einigung in der Bunderepublik Deutschland bzgl. Umsetzung des Lieferantenkettensorgfaltsgesetz. Dieses Gesetz sollte mit Stand 08.06.2024 nachgebessert werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung, werden wir diese ISO 28000 nicht mehr als Muss-Zertifizierung, sondern als Soll-Zertifizierung festlegen. In diesem Zusammenhang, wird diese Vergabe in den Teilnahmewettbewerb zurückversetzt, da wir die Vergabeunterlagen entsprechend geändert haben.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 08847bff-6caf-4c98-8206-91664854287e - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/11/2024 14:10 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00688462-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 220/2024
Datum der Veröffentlichung : 12/11/2024