2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB

Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV") Weitere …

CPV: 63730000 Support services for air transport, 63732000 Air-traffic control services, 79710000 Security services
Place of execution:
2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB
Awarding body:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Award number:
03_0_0

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers : Flughafenanlagen

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers : Flughafenanlagen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB
Beschreibung : Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV") Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens : 7d53e493-e6fb-4aa6-8ea2-bc34d67f588d
Interne Kennung : 03_0_0
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Die NLStBV fordert nach Eingang und Prüfung der Teilnahmeanträge jeweils die vier bestplatzierten geeigneten Bewerber pro Los auf, ein Angebot abzugeben. Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Punktzahl über eine Rangposition erfolgt ein Entscheid per Los durch Ziehung von am Verfahren unbeteiligten Personen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. vom 20. März 2020 - 1 Verg 1/19). Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Die Auftraggebenden beabsichtigen die Angebotsfrist (2. Stufe des Verfahrens) gemäß § 15 Abs. 3 SektVO auf 17 Kalendertage festzusetzen. Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden (§ 15 Abs. 4 SektVO). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63732000 Luftverkehrskontrolle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lilienthalplatz 5
Stadt : Braunschweig
Postleitzahl : 38108
Land, Gliederung (NUTS) : Braunschweig, Kreisfreie Stadt ( DE911 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RHV6 Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 16 Abs. 3 SektVO rechtzeitig, spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ausschließlich in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die NLStBV wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über ihre Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Nur die Wirtschaftsteilnehmer, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, werden mittels E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen interessierten Wirtschaftsteilnehmer betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet. Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eigenerklärung), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Jahresumsatz) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 SektVO. Belege für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigenerklärungen bezüglich des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist. Folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten sind zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes. Die Öffnung der Teilnahmeanträge findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht zugelassen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Keine Beteiligung verschiedener Länder. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zzgl. landesrechtlicher Ergänzungen des Landes Niedersachsen. Die vergaberechtlichen Vorschriften richten sich nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : NLStBV
Beschreibung : Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und 2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63732000 Luftverkehrskontrolle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lilienthalplatz 5
Stadt : Braunschweig
Postleitzahl : 38108
Land, Gliederung (NUTS) : Braunschweig, Kreisfreie Stadt ( DE911 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Verträge verlängern sich maximal um jeweils ein Jahr, wenn dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform angezeigt wird. Das Bewachungsunternehmen erklärt sich außerdem bereits jetzt mit einer (weiteren) einmaligen Verlängerung zu unveränderten Konditionen um bis zu 6 Monate einverstanden, sofern die Auftraggebenden dies in Textform verlangen (z. B. notwendige Interimsvergabe wegen eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Folgeausschreibung). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales Ziel : Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter, Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung : Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Haftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 2 VgV
Beschreibung : Deckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtjahresumsatz § 45 (4) Nr. 4 VgV
Beschreibung : Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Kurze Unternehmensbeschreibung § 43 VgV
Beschreibung : Rechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche. § 50 SektVO gilt entsprechend.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Beschreibung : Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet: - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG und / oder - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement § 46 (3) Nr. 2 VgV
Beschreibung : Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar). § 49 SektVO gilt entsprechend.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl § 46 (3) Nr. 8 VgV
Beschreibung : Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung : Nachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Weitere Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung : Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden. Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss. Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beschreibung : Alle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 4

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität/Realisierungskonzept
Beschreibung : Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der NLStBV: 2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge. 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Loses mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 03/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 21/04/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 10/04/2025 11:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Für das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen. Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (FHBWE)
Beschreibung : Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und 2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63732000 Luftverkehrskontrolle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Lilienthalplatz 5
Stadt : Braunschweig
Postleitzahl : 38108
Land, Gliederung (NUTS) : Braunschweig, Kreisfreie Stadt ( DE911 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Verträge verlängern sich maximal um jeweils ein Jahr, wenn dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform angezeigt wird. Das Bewachungsunternehmen erklärt sich außerdem bereits jetzt mit einer (weiteren) einmaligen Verlängerung zu unveränderten Konditionen um bis zu 6 Monate einverstanden, sofern die Auftraggebenden dies in Textform verlangen (z. B. notwendige Interimsvergabe wegen eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Folgeausschreibung). Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit § 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren. Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.
Gefördertes soziales Ziel : Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen., Faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter, Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung : Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Haftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 2 VgV
Beschreibung : Deckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gesamtjahresumsatz § 45 (4) Nr. 4 VgV
Beschreibung : Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Kurze Unternehmensbeschreibung § 43 VgV
Beschreibung : Rechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche. § 50 SektVO gilt entsprechend.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV
Beschreibung : Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet: - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG und / oder - Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten und / oder - Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung. Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement § 46 (3) Nr. 2 VgV
Beschreibung : Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar). § 49 SektVO gilt entsprechend.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl § 46 (3) Nr. 8 VgV
Beschreibung : Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung : Nachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Weitere Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV
Beschreibung : Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden. Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss. Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beschreibung : Alle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 4

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH: 2.1. -ENTFÄLLT- 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 03/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 21/04/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 10/04/2025 11:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Für das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen. Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Registrierungsnummer : 03-0025000000-57
Postanschrift : Göttinger Chaussee 76 A
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30453
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5113034-01
Fax : +49 5113034-2099
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Registrierungsnummer : 03-0801-538-65-BWE
Postanschrift : Lilienthalplatz 5
Stadt : Braunschweig
Postleitzahl : 38108
Land, Gliederung (NUTS) : Braunschweig, Kreisfreie Stadt ( DE911 )
Land : Deutschland
Telefon : 0511303401
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Fax : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8768ca89-d04e-463c-abb0-866830be3117 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/03/2025 14:12 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00158075-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 49/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/03/2025