Beschreibung
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Generalplanung: Leistungen der Gebäudeplanung LPH 01-04 gem. §34 HOAI 2021, Leistungen der Tragwerksplanung LPH 01-04 gem. §51 HOAI 2021; Planung der technischen Gebäudeausrüstung LPH 01-04 gem. §53 HOAI 2021 Projektbeschreibung Im Zuge der bereits erfolgten Projektvorbereitung wurde auf Grundlage von Machbarkeitsuntersuchungen und Bedarfsanalysen der zu betrachtende Planungsumgriff definiert. Dieser beinhaltet primär die sog. "zentrale Mitte" mit einer Fläche von ca. 17.280 m² auf der Ebene 04 des Terminal 2. Zusätzlich sind Teilbereiche anschließender Gebäudebereiche bzw. Ebenen zu betrachten. Weitere Ebenen (Ebene 03/05/06) der vorgenannten Gebäude müssen hinsichtlich Anpassungen der Haustechnik sowie im Rahmen des Lagerkonzepts mit betrachtet werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen in Generalplanerfunktion nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß nachfolgender Vorgaben. Der Auftragnehmer nimmt in seiner Funktion als Generalplaner (im Folgenden auch Auftragnehmer oder AN genannt) alle Planungs- und Beratungsleistungen wahr, die zur Erfüllung des Projektergebnisses erforderlich sind. Dies gilt für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 4 (Genehmigungsplanung) in Anlehnung an die HOAI für Grundleistungen sowie besondere Leistungen im erforderlichen Umfang. Die Leistungsphasen 5 - 8 werden gesondert ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Gegenstand des Vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Leistungen des Generalplaners beinhalten im Wesentlichen folgende Planungsleistungen: - Kommerzielle Planung, - Objektplanung bei Gebäuden, - Tragwerksplanung, - Technische Gebäudeausrüstung, - Baulogistik, - Lichtplanung, - Bauphysik. Dem Generalplaner obliegt darüber hinaus die Koordination der vom Auftraggeber ergänzend zu beauftragenden Fachplaner, Gutachtern sowie der beteiligten Sachverständigen/Prüfsachverständigen und sonstigen fachlich Beteiligten, wie z. B.: - SiGeKo, - Nutzerspezifischen IT- und Sondersysteme (z.B. CUTE, Disposition, Gepäckkontrolle), - Fachabteilungen des AG (FMG-TEGS, FMG-IT, FMG-KS, etc.), - Brandschutznachweis-Ersteller, - Vermessungsingenieur, - u.U. zusätzlich externer Werbeplaner, - u.U. zusätzlicher externer Retailplaner bzw. kommerzieller Planer, - u.U. zusätzlicher externer Planer für Signaletik. Der Gesamtumfang der Generalplanerleistungen wird in folgende Projektstufen aufgeteilt: - Projektstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) - Projektstufe 2: Entwurfsplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 3) - Projektstufe 3: Genehmigungsplanung (in Anlehnung an HOAI-Leistungsphase 4). Bei Vertragsschluss wird der AN mit der Projektstufe 1 beauftragt. Der AG behält sich den Abruf weiterer Projektstufen vor. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Projektstufen. Aus einem Nichtabruf weiterer Leistungsphasen kann der AN keine Ansprüche ableiten. Der Auftragnehmer arbeitet proaktiv mit allen nötigen Stakeholdern zusammen und übernimmt die Koordinierung seiner zugeteilten Arbeitspakete. Die Planungsleistungen für die vom AN zu bearbeitenden Bauwerke und Anlagen beinhalten den Rückbau, Neubau und Umbau inkl. Baustelleneinrichtungsflächen unter Berücksichtigung der beschriebenen Vorbemerkungen zum allgemeinen Planungsumfang innerhalb der Planungsgrenzen. Zusätzlich müssen in die Planung die vorhandenen technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Technikkerne integriert werden. Diese können sich auch außerhalb der oben genannten Ebenen befinden. Im Auftragsumfang des AN sind Leistungen aus folgenden Kostengruppen der DIN 276 (erweitert) zu planen: - KGR 200 Herrichten und Erschließen, - KGR 300 Baukonstruktion, - KGR 400 Technische Ausrüstung, - KGR 600 Ausstattung. Maßgeblich von den zu planenden und zu realisierenden Maßnahmen betroffen sind nahezu alle Gewerke des baulichen Ausbaus inkl. der vorhandenen Innenfassaden sowie der übergreifenden Gebäudetechnik. In das Tragwerk der Gebäudesubstanz soll nur geringfügig eingegriffen werden. Sämtliche Umplanungen und Anpassungen am Bestand, die durch die Maßnahme "NCC" ausgelöst werden, sind Teil der Planungsaufgabe. Vorab- und Interimsmaßnahmen sind so zu planen, dass eine von den Behörden genehmigte Aufrechterhaltung bzw. ein Betrieb inkl. der erforderlichen Prüfungen, Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahmen (z.B. Verbundtests) der angrenzenden Ebenen und Bereiche während und nach dem Umbau jederzeit gewährleistet ist. Grundsätzlich sind die vorhandenen Bestandsanlagen im Zuge der erforderlichen Maßnahmen und Umbauten wieder zu verwenden bzw. an die neu zu erstellenden Situationen anzupassen, sofern dies mit behördlicher, technischer und ggf. aus gestalterischer Sicht vereinbar ist. Die Gliederung in oben genannte Bereiche und dabei entstehende Schnittstellen sind jeweils in - Planunterlagen, - Flächen- und Massenermittlungen, - Erläuterungsbericht / Baubeschreibung entsprechend DIN 276, - Kostenermittlungen, - Raumbuch f. Hochbauten, Anlagenbuch f. alle anderen Bauwerke gut erkennbar zu berücksichtigen, zum Beispiel in Form von Eintragungen in den Plänen, Zwischenüberschriften in der Baubeschreibung und Zwischensummen in der Flächen- und Kostenermittlung. Der Auftraggeber beabsichtigt ferner, Projektsteuerungsleistungen separat zu beauftragen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.