10-VST-E-2023

Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen …

CPV: 66115000 International payment transfer services
Deadline:
Dec. 31, 2027, 11 a.m.
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
10-VST-E-2023
Awarding body:
Toll Collect GmbH
Award number:
Folgebekanntmachung Zulassungsverfahren Tankkarten - Akzeptanzverträge

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Toll Collect GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 10-VST-E-2023
Beschreibung : Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst. Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten. U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Akzeptanzverträgen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens. Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden. Die gegenständliche Auftragsbekanntmachung ist eine Ergänzung im Rahmen einer Berichtigung (Folgebekanntmachung) und muss aus technischen Gründen als erneute Auftragsbekanntmachung erfolgen. Sie bezieht sich auf die nachstehenden Bekanntmachungen: Die Auftragsbekanntmachung des Auftrags "Zulassungsverfahren Tankkarten" mit der Bekanntmachungsnummer 451583-2023 ist am 25.07.2023 bereits veröffentlicht worden. Sie wurde mit der Bekanntmachung vom 01.08.2023, mit der Bekanntmachungsnummer 466938-2023, berichtigt.
Kennung des Verfahrens : 862a5d24-2872-46f1-815b-a956c3fc1c29
Interne Kennung : Folgebekanntmachung Zulassungsverfahren Tankkarten - Akzeptanzverträge
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66115000 Internationaler Zahlungstransfer

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Toll Collect GmbH Linkstr. 4
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FHFHV
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 10-VST-E-2023
Beschreibung : Jeder geeignete Tankkartenemittent (nachfolgend TK-Emittent) kann einen Akzeptanzvertrag mit der Auftraggeberin schließen. Dabei ist der TK-Emittent dann geeignet, wenn er die von der Auftraggeberin vorgegebenen Zulassungskriterien erfüllt (s. Abschnitt III). Eine weitere Auswahlentscheidung etwa auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs findet nicht statt. Der Zulassungsantrag ist jederzeit möglich. Der Vertrag regelt die Akzeptanz von Legitimationsobjekten der TK-Emittenten in Form von Tankkarten, welche Zahlungen und Dienstleistungen in limitierten Netzen oder mit limitierter Produktpalette mit Fahrzeugbezug ermöglichen. Im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem dazugehörigen Merkblatt wird auf die Bereichsausnahme für Zahlungsinstrumente in einer limited range hingewiesen, wozu auch Tankkarten gezählt werden. Diese Definition wird hier angewandt, wobei zu beachten ist, dass nicht die Erfüllung der Bereichsausnahme an sich hier als Kriterium gilt. Bestandteile sind außer-dem die Abrechnung und die Abwicklung von Zahlungen mit den Tankkarten, die im Geschäftsbetrieb von der Auftraggeberin zur Begleichung von Forderungen geleistet werden. Derartige Forderungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage insbesondere: - der Auftraggeberin gegenüber Kunden zustehende Aufwendungserstattungsansprüche gemäß §§ 669, 670 BGB, deren Höhe der von dem Kunden an das Bundesamt für Logistik und Mobilität zu entrichtenden Mautgebühr im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) entspricht, und öffentlich-rechtliche Stornierungsgebühren (nachfolgend "Stornierungsgebühr" genannt), - sonstige privatrechtliche Forderungen von der Auftraggeberin gegenüber Kunden für Leistungen, die die Auftraggeberin Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten anbietet (Forderungen für sog. mautnahe Zusatzleistungen), sofern der Kunde Inhaber oder berechtigter Nutzer einer Tankkarte ist und diese Tankkarte gegenüber der Auftraggeberin zur Begleichung der vorgenannten Forderungen als Zahlweise genutzt wird. Sollte sich der Aufgabenbereich der Auftraggeberin zukünftig erweitern, mit der Folge, dass daraus weitere Forderungen entstehen, so sollen auch diese vom o. g. Forderungskatalog umfasst sein. Nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens sind insbesondere der Einzug von Forderungen aus der Nacherhebung von Mautgebühren (§ 8 BFStrMG) und aus Bußgeldverfahren. Der TK-Emittent stellt für die Kunden die Möglichkeit bereit, die Zahlungen der o.g. Forderungen mittels Tankkarten vorzunehmen und garantiert nach zugesagter Haftungsanfrage bei Zahlungen mit diesen Karten die Begleichung des entsprechenden Geldbetrages an die Auftraggeberin. Der TK-Emittent hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Der TK-Emittent stellt für die Tankkartenbenutzer / Mautschuldner die Möglichkeit bereit, die Zahlung von Maut mittels der Tankkarte vorzunehmen und garantiert bei Zahlung mit dieser Karte die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrags an die Auftraggeberin. - Es muss eine technische Anbindung an den Payment Service Provider der Auftraggeberin erfolgen. Der TK-Emittent hat dabei die Leistungen ohne zeitliche Unterbrechung zu erbringen und trägt dafür Sorge, dass insbesondere die folgenden Leistungsbestandteile jederzeit - mit Ausnahme vereinbarter Wartungszeiten - zur Verfügung stehen: - Entgegennahme und Beantwortung von Autorisierungsanfragen in Echtzeit - Entgegennahme und Beantwortung von Haftungsanfragen - Entgegennahme und Beantwortung von Abrechnungsdaten (Umsatzeinreichungen) - Bereitstellung von Zahlungsankündigungen (Avisen) Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin die Vergütung auf ein für alle TK-Emittenten einheitliches Vergütungsmodell stützen wird. Dieses setzt sich zusammen aus einer prozentualen Basisvergütung und einer variablen Vergütung pro abgerechnetem Kilometer. Es erfolgt eine zyklische Überprüfung der Konditionen. Sofern es zu einer Anpassung der Vergütung kommt, erfolgt diese ebenfalls für alle TK-Emittenten in gleicher Höhe. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt und einzelnen TK-Emittenten wird keine Exklusivität zugesichert. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung einer bestimmten Mindestabnahmemenge. Ferner behält sich die Auftraggeberin die jederzeitige Einstellung der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels vor. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine Teilnahme als Antragstellergemeinschaft im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens nicht zulässig ist. Ergänzende Information zu den bereits veröffentlichten Bekanntmachungen hinsichtlich der Vergütung: Mit Gültigkeit zum 01.09.2024 gilt folgendes Serviceentgelt: - 1% des per Lastschrift eingezogenen Maut-Betrags - 0,00076 EUR pro abgerechnetem Kilometer die dem eingezogenen Maut-Betrag zugrunde liegen Die Rundung der Kilometer erfolgt pro Transaktion auf eine Nachkommastelle. Nicht bepreiste Kilometer (Transaktionswert Null Euro) werden nicht zur Provisionsberechnung herangezogen. Eine Preisanpassung kann - durch einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeberin - alle 12 Monate, erstmalig zum 01.09.2025 erfolgen.
Interne Kennung : Folgebekanntmachung Zulassungsverfahren Tankkarten - Akzeptanzverträge

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 66115000 Internationaler Zahlungstransfer
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Toll Collect GmbH Linkstr. 4
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Zur Vertragslaufzeit: 4 Jahre mit Ende zum 31.12 Zum Vertragsbeginn: Jederzeit nach positiver Zulassungsprognose Zur Verlängerung: Turnusmäßige einheitliche Verlängerungen

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen : Es wird klargestellt, dass es sich bei dem Zulassungsverfahren NICHT um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 Abs. 1 GWB) handelt. Um ein höchstes Maß an Transparenz für das Zulassungsverfahren und die damit beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird dies auf eine Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung des Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), ist damit nicht verbunden. Damit die Auftragsbekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag als Angebotsfrist einzutragen (siehe unter IV.2.2). Der Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Zulassungsanträge sind auch über den 31.12.2025 hinaus möglich. Es handelt sich lediglich eine technisch notwendige Begrenzung des Zeitraumes, die der Vergabeplattform geschuldet ist. Im Anschluss wird ein weiteres Zulassungsverfahren inkl. Auftragsbekanntmachung veröffentlicht. Hinweis: Systembedingt darf ein Zulassungsantrag ausschließlich über den Button "Kommunikation" eingereicht werden (d. h. Zulassungsanträge dürfen nicht - wie in der Vergabeplattform DTVP vorgesehen - über den Button "Angebot" eingereicht werden. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein Zulassungsverfahren handelt und jeder Antragsteller möglichst schnell von der Auftraggeberin auf das Vorliegen einer positiven Zulassungsprognose überprüft wird. Für den Zulassungsantrag sind die gemäß I.3) zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. Der ausgefüllte Zulassungsantrag, das Zulassungsformblatt sowie die unterzeichnete NDA sind über den Button "Kommunikation" einzureichen. Die Auftraggeberin prüft den Zulassungsantrag einschließlich der mit diesen eingereichten Unterlagen. Im Falle einer positiven Zulassungsprognose und ordnungsgemäß eingereichtem NDA erhalten die geprüften Antragsteller nach vorheriger Kontaktaufnahme durch die Auftraggeberin einheitliche Akzeptanzverträge und Vergütungsvereinbarungen. Fragen und Hinweise zu diesem Zulassungsverfahren sind auf elektronischem Wege per E-Mail an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Weitere einschlägige CPV-Codes: 30163100-0 (Tankstellenkreditkarten)

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung : Inhalt der Eignungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Eignungsformblattes unter Ziffer 1 bis 4): 1. Erklärungen zur Zuverlässigkeit gem. Zulassungsformblatt Ziffer 1 a) - q) 2. Erklärungen zur Einhaltung EU-Sanktionspaket Nr. 2022/576, Nr. 833/2014 gem. Zulassungsformblatt Ziffer 2 a) - d)
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Schriftliche Erklärungen Zulassungsformblatt
Beschreibung : Weiterer Inhalt der Zulassungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Zulassungsformblattes unter Ziffer 5): Erklärungen zur Erfüllung der Zulassungskriterien: a) Angebot einer Tankkarte Der Antragsteller versichert, dass er als Vertragspartner eine Tankkarte anbietet. Der Antragsteller hat das Legitimationsobjekt in einem gesonderten Dokument detailliert vorzustellen, welches er mit dem Zulassungsantrag einreicht. Darüber hinaus hat der Antragsteller folgende Angaben/Erklärungen zu machen: - Es ist anzugeben (Eigenerklärung), ob der Antragsteller für die Tankkarte über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 ZAG verfügt (s. Zulassungsformblatt). - Für den Fall, dass der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nimmt, hat er eine entsprechende Eigenerklärung (s. Zulassungssformblatt) zu leisten. - Sollte der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nehmen und der Anzeigepflicht i.S.d § 2 Abs. 2 ZAG unterfallen, so ist eine diesbezügliche Eigenerklärung zu leisten (s. Zulassungsformblatt). - Für den Fall, dass der Antragsteller seinen Sitz in einem anderen Staat hat und damit nicht dem ZAG unterfällt (z.B. Schweiz, Großbritannien), ist eine Eigenerklärung darüber zu leisten, ob der Antragsteller über eine vergleichbare Erlaubnis verfügt bzw. eine solche aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht benötigt (s. Zulassungsformblatt). b) Unternehmenseigenschaft des Antragstellers Der Antragsteller versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UstG (oder vergleichbar) ist. Unternehmer im Sinne des § 2 UstG ist, wer eine selbständige Tätigkeit ausführt, die nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass eine auf be-stimmte Dauer ausge-richtete Tätigkeit auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils gerichtet sein muss (keine Privatperson). (Zum Nachweis: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung; Ausländische Antragsteller haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen)) c) Projektsprache Deutsch oder Englisch Der Antragsteller versichert, dass die Vertragssprache Deutsch und die Projektsprache Deutsch oder Englisch ist und der Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit diesem Zulassungsverfahren und dem Projekt in deutscher oder englischer Sprache erfolgt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Zulassung kann nur berücksichtigt werden, wenn sämtliche unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zulassungskriterien erfüllt sind. Inhalt der Eignungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Eignungsformblattes unter Ziffer 1 bis 4): 1. Erklärungen zur Zuverlässigkeit gem. Zulassungsformblatt Ziffer 1 a) - q) 2. Erklärungen zur Einhaltung EU-Sanktionspaket Nr. 2022/576, Nr. 833/2014 gem. Zulassungsformblatt Ziffer 2 a) - d)

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0FHFHV/documents ,
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 2027-12-31+01:00 11:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen werden in Anlehnung an § 56 VgV erfolgen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 2028-01-04+01:00 11:00:00+01:00
Auftragsbedingungen :
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Keine weiteren Bedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Toll Collect GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes
TED eSender : Beschaffungsamt des BMI

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Toll Collect GmbH
Registrierungsnummer : HRB 83923
Postanschrift : Linkstr. 4
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabemanagement
Telefon : +49 3074077-0
Profil des Erwerbers : https://www.toll-collect.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 991-1234512345-06
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 991-1234512345-06
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer : 994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b88ef739-18af-438a-9ac6-375cd087d77d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 2024-04-03+02:00 11:33:24+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00198573-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 67/2024
Datum der Veröffentlichung : 2024-04-04Z