Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im angrenzenden Landkreis Mühldorf a. Inn

Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie …

CPV: 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Ausführungsort:
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im angrenzenden Landkreis Mühldorf a. Inn
Vergabestelle:
Landkreis Traunstein
Vergabenummer:
Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9433

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Traunstein
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im angrenzenden Landkreis Mühldorf a. Inn
Beschreibung : Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9433 (Titlmoos - Waldhausen - Schnaitsee – Gars am Inn) zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9433 in den Landkreisen Mühldorf am Inn und dem Landkreis Traunstein gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 24.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9433
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen : Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : A. Hinweis zum Verfahren: Der Landkreis Traunstein kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG): Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Der Betrieb der Verkehre ist zu dem in Abschnitt 5.1.3 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die Vergabe der in Abschnitt 2.1 genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den Verkehrsdienst hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich sind. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für die Linie 9433 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Mühldorf a. Inn“ des Landkreises Traunstein (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus den jeweils geltenden Nahverkehrsplänen des Landkreises. Das Ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für die Linie 9433 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Mühldorf a. Inn“ (einschließlich seiner Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.traunstein.com/ausschreibungen/sonstige-ausschreibungen Das ergänzende Dokument sowie die jeweils geltende Nahverkehrsplanung enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden und umzusetzen sind.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und angrenzenden Landkreis Mühldorf a. Inn
Beschreibung : Siehe Beschreibung bei 2.1 Verfahren
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9433

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Traunstein
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 16/09/2025
Laufzeit : 60 Monat

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Traunstein -

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Traunstein
Registrierungsnummer : DE 21M Traunstein
Abteilung : Mobilität
Postanschrift : Papst-Benedikt-XVI. Platz
Stadt : Traunstein
Postleitzahl : 83278
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Marko Just
Telefon : +49 861 58 659
Fax : +49 861 58 9659
Profil des Erwerbers : https://www.traunstein.com/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5e1e0c12-b22a-4c58-96cc-cdaa17fe3dee - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/01/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00068982-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 22/2025
Datum der Veröffentlichung : 31/01/2025