Vertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App

Das Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App und Ticket-App zuständig. Zudem werden über das Backend Tickets für Dritte (z.B. touristische Anbieter) ausgegeben. Das Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App und …

CPV: 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72262000 Software-Entwicklung
Ausführungsort:
Vertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
Vergabestelle:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Vergabenummer:
BEK-2025-0002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
Beschreibung : Das Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App und Ticket-App zuständig. Zudem werden über das Backend Tickets für Dritte (z.B. touristische Anbieter) ausgegeben.
Kennung des Verfahrens : 11aeed17-a84f-4034-8ba7-b3861eedec61
Interne Kennung : BEK-2025-0002
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Vertragsverlängerung Ticketing-Backend für die Jelbi-App
Beschreibung : Das Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App und Ticket-App zuständig. Zudem werden über das Backend Tickets für Dritte (z.B. touristische Anbieter) ausgegeben.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72262000 Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1. Verlängerungsoption für 3 Monate: 01.07.2025 - 30.09.2025 2. Verlängerungsoption für 3 Monate: 01.10.2025 - 31.12.2025

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : 1. Verlängerungsoption für 3 Monate: 01.07.2025 - 30.09.2025 2. Verlängerungsoption für 3 Monate: 01.10.2025 - 31.12.2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Das Ticketing-Backend des aktuellen Vertragspartners ist für die Ausgabe, Verbuchung und Abrechnung der Handytickets für die Jelbi-App und Ticket-App zuständig. Zudem werden über das Backend Tickets für Dritte (z.B. touristische Anbieter) ausgegeben. Die Leistungen für die Backend-Funktionen und das Hosting wurden europaweit ausgeschrieben und an einen neuen Vertragspartner vergeben. Das neue Backend steht seit Mitte 2024 zur Verfügung. Es ist eine sukzessive Migration der BVG-Apps vorgesehen. Der Projektplan der BVG sieht vor, Jelbi nach erfolgter Migration der neuen Fahrinfo-App (Juli 2024 erfolgt) und der Ticket-App (Plan Dez 2024) auf das neue Ticketing Backend (TBE) zu migrieren. Aus diesem Grund sowie den daraus resultierenden Verfügbarkeiten von Ressourcen des neuen Vertragspartners zur Vorbereitung der Migration, ist ein Weiterbetrieb des aktuellen Backends für die Jelbi-App über den 31.12.2024 hinaus bis mindestens 30.06.2025 nötig. Darüber hinaus wird durch den Weiterbetrieb des Backends der bestehende Vertrieb durch Dritte sichergestellt sowie der weitere Zugang zu den Kundendaten für die Ticket-App gesichert, welcher nach erfolgter Migration für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten z.B. für die Erstattung von Tickets im Kulanzfall benötigt wird. Eine Verlängerung der Leistungen bei dem aktuellen Vertragspartner ist notwendig, da weder wirtschaftlich, zeitlich noch bzgl. der technischen Rahmenbedingungen (Lizenzrechte an der Software liegen beim Vertragspartner) ein anderer Anbieter dies leisten kann. Für den Fall weiterer Projektverzögerung kann die Leistung optional (ohne Abnahmeverpflichtung) für 3 Monate (bis 30.09.2025) und optional um weitere drei Monate (bis 31.12.2025) verlängert werden. Eine Umstellung auf das neue Backend-System ist somit jederzeit möglich, womit dann auch die Zahlungspflicht enden wird. Begründung für die freihändige Vergabe: - Das vorhandene Backend soll bis zur geplanten, aber erst verzögert in 2025 möglichen Ablösung durch das neue Backend weiterbetrieben werden. Ein neuer Dienstleister müsste zunächst die gesamte Backend-Funktionalität umsetzen. Der Aufwand hierfür liegt im 6- bis 7-stelligen Bereich und entspricht einem Aufwand von mind. 2 Jahren. Ein neues Backend wurde im Rahmen der o. g. Ausschreibung bereits beauftragt. Allerdings besteht keine Möglichkeit, das bestehende Backend bis zum Anschluss der Jelbi-App an das neue Backend durch ein anderes System zu ersetzen. - Ein Anbieter für ein "Übergangs"-Backend müsste sich zunächst in das Projekt und alle Rahmenbedingungen einarbeiten. Dazu zählen insbesondere die Anbindung an das BVG-PT-System, die Umsetzung des VDV-Kernapplikationsstandards sowie die Umsetzung der Anforderungen aus dem VBB-Tarif. Der Aufwand hierfür ist erheblich. - Der aktuelle Vertragspartner hat den VBB-Tarif bereits implementiert, womit die Zeit- und Kostenaufwände auch hierfür gegen einen kurzfristigen Austausch sprechen. - Zusätzlich müssten alle Kundendaten migriert werden. Auch hier entsteht ein Ressourcenaufwand von mehreren Monaten, was für die Übergangszeit nicht umgesetzt werden kann. Unbeschadet von §132 Absatz 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrenszulässig, wenn zusätzliche Liefer-. Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Aufgrund der o. g. Rahmenbedingungen kommt für den Übergangszeitraum von Januar 2025 bis Dezember 2025 aus wirtschaftlichen Gründen nur eine Verlängerung des bestehenden Backends und der bestehenden App in Frage. Aus diesen Gründen soll der aktuelle Vertragspartner im Rahmen einer Auftragsanpassung gem. GWB §132 Absatz 2 Punkt 2 a) und b) mit den Leistungen beauftragt werden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : SYSTEMTECHNIK GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE311143045
Stadt : Sömmerda
Postleitzahl : 99610
Land, Gliederung (NUTS) : Sömmerda ( DEG0D )
Land : Deutschland
Telefon : +49(0)3634 37 02 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ef5efd31-7d51-47d2-9fe2-f90dfc488d4f - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/01/2025 13:39 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00057293-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 19/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/01/2025