1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung