1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung