Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO

Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO

CPV: 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Ausführungsort:
Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Vergabestelle:
Schulverband Hersbruck
Vergabenummer:
80407-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Schulverband Hersbruck
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Beschreibung : Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Kennung des Verfahrens : d57a5c1d-9360-4bbc-a0cf-dd293187d6ec
Interne Kennung : 80407-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Unterer Markt
Stadt : Hersbruck
Postleitzahl : 91217
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberger Land ( DE259 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Beschreibung : Vergabe von Projektleitungs- und -steuerungleistungen für den Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule mit Förderzentrum, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO
Interne Kennung : 80407-2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Unterer Markt
Stadt : Hersbruck
Postleitzahl : 91217
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberger Land ( DE259 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Beschreibung : Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 3.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und technische Bauherrnvertretung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023)
Beschreibung : Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und technische Bauherrnvertretung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 1.500.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 1.500.000,00 bis einschließlich EUR 3.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 3.000.000,00 bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 7.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und technische Bauherrnvertretung) fest angestellten Mitarbeiter
Beschreibung : Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und technische Bauherrnvertretung) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Personenbezogene Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist)
Beschreibung : Die Angaben zur Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und technische Bauherrnvertretung, in Jahren werden jeweils bei einer Berufserfahrung von ­- unter und bis einschließlich 4 Jahre mit 0 Punkten, ­- mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Jahren bis einschließlich 9 Jahren mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Jahren bis einschließlich 12 Jahren mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Jahren bis einschließlich 15 Jahren mit 4 Punkten, und ­- mehr als 15 Jahren mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Personenbezogene Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist)
Beschreibung : Zur Bewerberauswahl werden jeweils fünf Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (insgesamt also zehn Referenzen), die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. wenn der Baubeginn in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor Ende der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme oder Inbetriebnahme erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Projektsteuerung oder -leitung, Projektstufen 4-5 sowie Handlungsbereiche A-E, jeweils mindestens in Anlehnung an AHO, oder technische Bauherrnvertretung; - Projektkosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 45 Mio. brutto; - im Bereich Schule oder vergleichbar; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen; - während des laufenden (Schul-)Betriebs. Sofern jeweils genau fünf oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als fünf Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der fünf Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Die personenbezogenen Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters können identisch sein, wenn beide das entsprechende Projekt maßgebend bearbeitet haben. Erfüllen danach alle fünf Referenzen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. B.II.): ­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Unternehmensbezogene Referenzen (2015 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist)
Beschreibung : Zudem werden zur Bewerberauswahl max. fünf Referenzen des Unternehmens, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Für die unternehmensbezogenen Referenzen gelten die Vorgaben für die personenbezogenen Referenzen entsprechend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 10

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die be-zeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt: 1 Punkt - Das Kriterium wird ausreichend erfüllt: 2 Punkte - Das Kriterium wird befriedigend erfüllt: 3 Punkte - Das Kriterium wird gut erfüllt: 4 Punkte - Das Kriterium wird sehr gut erfüllt: 5 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Besonderheiten und Herausforderungen" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Besonderheiten und Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Übernahme des Projekts in der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung); - Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben (Umgang mit der Besonderheit mehrerer Sachaufwandsträger und zeitlich versetzter Beantragung der Fördermittel); - Städtebau und Verkehrserschließung (vgl. auch Ausführungen in der Machbarkeitsstudie unter Ziffern A.3-9); - Barrierefreiheit; - flächenökonomisches und nachhaltiges Bauen (vgl. u.a. Ausführungen in der Machbarkeitsstudie unter Ziffern A.10-17); - Anordnung und Anbindung einer zentralen Betriebstechnik für drei Schulgebäude bzw. Sachaufwandsträger; - Konzept für den Aufbau einer zentralen Energieversorgungsstation im Zusammen-hang mit der Errichtung einer Gasdruckregelstation; - Wirtschaftlich ökonomische Energie- und Verbrauchskostenverteilung unter den Sachaufwandsträgern in Verbindung mit einer funktionsgerechten, an die verschiedenen Sachaufwandsträger angebundenen Gebäudeleittechnik; - Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation von der Errichtung bis zum späteren Betrieb; - Herangehensweise bei der technischen Bauherrnvertretung als zentraler Ansprechpartner für den Schulverband einerseits und die weiteren Projektbeteiligten andererseits; - Raumnutzungskonzept mit besonderen Augenmerk auf die Bedürfnisse einer Ganztagsschule und Verwirklichung eines pädagogischen Konzepts (vgl. u.a. Ausführungen in der Machbarkeitsstudie unter Ziffern A.2,15 und B.); - Vollständiges Umzugsmanagement; - Nachweis der Erweiterbarkeit für zusätzlichen, künftigen Raumbedarf; Abstimmung / Berücksichtigung des in unmittelbarer Nähe laufenden Schulbetriebs bei der Organisation der Baumaßnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Kostensteuerung und Kostenverfolgung" und "Verfügbarkeit des Projektteams und Personaleinsatz" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf Projektorganisation und Aufstellung von spezifischen Organisationsvorgaben vorzunehmen. Dabei sind insbesondere organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Terminsteuerung und -kontrolle" Das Projekt soll – soweit möglich – mit öffentlichen Zuwendungen gefördert bzw. subventioniert werden. Aus diesem Grund hat der Bieter den Auftraggeber insoweit bestmöglich zu beraten und unterstützen, um eine höchstmögliche Förderung für das Projekt zu erhalten (vgl. u.a. Ausführungen in der Machbarkeitsstudie unter Ziffern A.16-17). Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher nicht nur seine konkrete Herangehens-weise bezüglich der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zur Erreichung der höchstmöglichen Förderung darstellen, sondern ggf. auch bereits Beispiele von bekannten und möglicherweise für das verfahrensgegenständliche Projekt einschlägigen Förderprogrammen zu benennen, um damit seinen Erfahrungsschatz in diesem Bereich nachzuweisen.
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Das zu wertende Honorarangebot wird aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt: ­- angebotenes Gesamtpauschalhonorar, ­- angebotene Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert, ­- Betrag, der sich aus der angebotenen Nebenkostenpauschale auf die Summe der vor-genannten Honorarbestandteile ergibt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av241591-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Schulverband Hersbruck
Registrierungsnummer : 0000
Postanschrift : Unterer Markt 1
Stadt : Hersbruck
Postleitzahl : 91217
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberger Land ( DE259 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Herr Wolfang Klebl
Telefon : +49 9151 7350
Fax : +49 9151 735735
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : 0002
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : 0981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cb564899-7a6d-4dac-9505-1d085fcc7eb1 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/12/2024 19:09 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00796760-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 251/2024
Datum der Veröffentlichung : 27/12/2024