Beschreibung
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Das in Bremen entwickelte und seit fast 20 Jahren erfolgreich umgesetzte Gelege- und Kükenschutzprogramm für gefährdete Wiesenlimikolen soll von 2025 bis 2030 fortgeführt und weiterentwickelt werden. Neben Artenschutzmaßnahmen stehen habitatverbessernde und prädationsmindernde Maßnahmen im Fokus des kooperativen Vorhabens. Wesentlich für die Erhaltung und Ausweitung der mittlerweile bestehenden „Source-Populationen“ wird in Zukunft sein, die Projektgebiete in angrenzende niedersächsische Niederungsräume auszuweiten und eine engere Kooperation über die Landesgrenze hinweg zu schaffen. Maßgeblich wird auch die stetige Weiterentwicklung der angewandten Schutzmethoden und die Einbindung weiterer wertgebender Triggerarten wie z.B. Sumpfohreule, Wachtelkönig, Löffel- und Knäkente in das Artenschutzprogramm sein. Für diese Arten sowie für den Schutz der Bekassine wird insbesondere die Wärmebild-Drohnen-Technik im Vordergrund stehen. Die Aufgaben der Umsetzung im Gelände werden an gebietsbezogene qualifizierte Biolog*Innen oder andere geeignete Fachplaner*Innen vergeben. Der/die Bewerber*in verfügt über eine sehr gute ornithologische sowie naturschutzfachliche Qualifikation, fundierte Kenntnisse im Wiesenvogelschutz sowie kommunikative Fähigkeiten und soll mit den vor Ort tätigen Akteuren, insbesondere mit den Landwirten und Jägern etc. im engen Kontakt stehen. Zudem sind technische Kenntnisse im Umgang mit Wärmebilddrohnen zur Gelegesuche von Vorteil. Durch die örtliche Vernetzung und enge Abstimmungen wird die Akzeptanz der Maßnahmen erhöht, was aufgrund der Rahmenbedingung, dass ein Großteil der Maßnahmen auf Privatland in Kooperation mit den Eigentümern/Nutzern umgesetzt werden soll, einer der wichtigsten Punkte für den Erfolg des Programms darstellt. Beschreibung der Beschaffung: Fachliche Projektleitung; Durchführung der Planung und Abstimmung der Maßnahmen; Mitwirkung bei einer Abstimmungsrunde mit Landwirten sowie bei einer Geländeexkursion; Hofbesuche für Einzelgespräche mit Landwirten zur Maßnahmenabstimmung; Fortlaufendes Erstellen von Maßnahmenkarten; Koordination und Durchführung der Gelege- und Kükenschutzeinsätze: das Sondieren, Markieren und Sichern möglichst vieler Schutzobjekte (Brutplätze, Jungvögel) auch mit Hilfe von Wärmebilddrohnen; Programmierung und Entwicklung digitaler Erfassungs- und Feldnavigationstechnik (unter Einbeziehung von IT-Personen) das Installieren von Nestschutzgittern, das temporäre Ausgrenzen wichtiger und empfindlicher Brutbereiche aus der Nutzung, das Einrichten überlebenswichtiger Fluchtstreifen bzw. Rückzugsräume für Jungvögel, das Organisieren, Abstimmen und Begleiten wiesenvogelfreundlicher Mähverfahren auf Flächen, die für die Kükenaufzucht von aktueller Bedeutung sind, das gezielte Abschleppen brutverdächtiger Grünlandflächen mit langen Seilen kurz vor Durchführung der Mahd zur Lokalisierung versteckter Brutplätze v.a. von Uferschnepfen, Brachvögeln und Rotschenkeln; das Überwachen von Brutplätzen und wichtiger Wiesenvogel-Standorte mithilfe von Fotofallen; Regelmäßige Absprachen mit Jägern zum Prädationsmanagement sowie Unterstützung bei der Planung jagdlicher Sofortmaßnahmen; Lokales Vernässen von Grünland und Bewässern von Blänken bzw. Flutmulden als Maßnahme zur Förderung der Ansiedlungs- und Reproduktionserfolge; Koordination, Planung und Abstimmung von biotopverbessernden Maßnahmen; Prädationsmanagement; Erprobung Wärmebildtechnik; Unterstützung beim Brachvogelmonitoring; Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen; Informations-, Öffentlichkeitsarbeit und Erfahrungsaustausch in Fachkreisen (Fachtagungen, Workshops, Exkursionen etc.) Das Projekt wird mit Mitteln des „Nationalen Artenhilfsprogramms“ des Bundesministeriums für Umwelt, Natur, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Der Antrag für die Fördermittel wurde vom BUND e.V. im September 2024 gestellt, die Zustimmung der Finanzierung liegt allerdings noch nicht vor. Da die ausgeschriebenen Leistungen zum Beginn der Brutzeit im März 2025 starten sollen, muss auf Grund der Dauer des Vergabeverfahrens bereits vor der Vorlage des Bewilligungsbescheides mit der Ausschreibung begonnen werden. Der BUND e.V. behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte der Fördermittelantrag nicht positiv beschieden werden.