1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Mit Verabschiedung des Gesetztes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG) wurde Mitte 2021 die gesetzliche Grundlade für die Ausstattung von bewirtschafteten Rastanlagen und die Ausschreibung des Deutschlandnetzes gelegt. Ziel des SchnellLG ist es eine flächendeckende, attraktive und verlässliche Schnellladeinfrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer, auch …