Sanierung Gehlsheimer Straße (Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a)

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt aufgrund des sehr schlechten Zustandes die Sanierung der Gehlsheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a. Zur grundhaften Erneuerung der Gehlsheimer Straße im Planungsbereich gehören (Los 1): - Erneuerung der Fahrbahn und Neubemessung der Knotenpunkte inkl. Errichtung …

CPV: 71313450 Umweltüberwachung im Bau, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 90712000 Umweltplanung
Ausführungsort:
Sanierung Gehlsheimer Straße (Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a)
Vergabestelle:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Vergabenummer:
F106/66/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Sanierung Gehlsheimer Straße (Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a)
Beschreibung : Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt aufgrund des sehr schlechten Zustandes die Sanierung der Gehlsheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a. Zur grundhaften Erneuerung der Gehlsheimer Straße im Planungsbereich gehören (Los 1): - Erneuerung der Fahrbahn und Neubemessung der Knotenpunkte inkl. Errichtung einer bauzeitlichen Umfahrung - Erneuerung der Geh- und Radwege, Herstellung fehlenden Verbindungen, Einordnung von Querungshilfen - Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Erneuerung des vorhandenen westlichen Durchlasses, Erneuerung des vorhandenen östlichen Durchlasses (optional) - Erneuerung/Anpassung der vorhandenen LSA und Beleuchtung - Herstellung einer Regenentwässerung (optional) Zum Schutz der im Planungsgebiet betroffenen Bäume und Tierarten sind zudem die Tierarten zu erfassen und ein Artenschutzfachbeitrag zu erstellen (Los 2) sowie im Rahmen von Planungs- und Bauphase eine DBB für die Schutzgüter einzubeziehen (Los 3).
Kennung des Verfahrens : 9a998941-62a7-451b-b1da-fda6f49ce79c
Interne Kennung : F106/66/24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90712000 Umweltplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71313450 Umweltüberwachung im Bau

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18147
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYDQD Zusatz zu "Begrenzung der Bieter" - Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ingenieurleistungen
Beschreibung : - Los 1: Planung Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen - Planung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung), § 55 HOAI, Lph. 1-6+8 - Planung der Lichtsignalanlagen FLSA 711, LSA Knoten Gehlsheimer Straße./Rostocker Straße (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße/Hafenallee (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße /Dierkower Damm (optional) - Planung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI: Durchlass RL.25-5 Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen, Durchlass DL.25.4, optional Lph. 1-6 +8, Enwässerung optional, Lph. 1-6+8 - Los 2:Artenschutzbelange (Artenerfassung + Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages - Los 3: Umweltbaubegleitung in Planungsphase und Bauausführung für Arten- und Baumschutz
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18147
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Los 1: siehe Leistungsbeschreibung Los 2: siehe Leistungsbeschreibung Los 3: siehe Leistungsbeschreibung

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterien siehe Verhandlungsmatrix
Beschreibung : - A. Darstellung des Referenzobjektes - B. (Persönliche) Vorstellung des Projektteams - C .Analyse der Planungsaufgabe Details siehe Matrix
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Baunebenkosten
Beschreibung : D. Darstellung der Baunebenkosten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Artenschutzbelange (Artenerfassung und Artenschutzfachbeitrag)
Beschreibung : - Los 1: Planung Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen - Planung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung), § 55 HOAI, Lph. 1-6+8 - Planung der Lichtsignalanlagen FLSA 711, LSA Knoten Gehlsheimer Straße./Rostocker Straße (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße/Hafenallee (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße /Dierkower Damm (optional) - Planung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI: Durchlass RL.25-5 Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen, Durchlass DL.25.4, optional Lph. 1-6 +8, Enwässerung optional, Lph. 1-6+8 - Los 2:Artenschutzbelange (Artenerfassung + Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages - Los 3: Umweltbaubegleitung in Planungsphase und Bauausführung für Arten- und Baumschutz
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90712000 Umweltplanung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18147
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Los 1: siehe Leistungsbeschreibung Los 2: siehe Leistungsbeschreibung Los 3: siehe Leistungsbeschreibung

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : - siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Umweltbaubegleitung - UBB (Baum- und Artenschutz)
Beschreibung : - Los 1: Planung Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen - Planung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung), § 55 HOAI, Lph. 1-6+8 - Planung der Lichtsignalanlagen FLSA 711, LSA Knoten Gehlsheimer Straße./Rostocker Straße (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße/Hafenallee (optional), LSA Knoten Gehlsheimer Straße /Dierkower Damm (optional) - Planung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI: Durchlass RL.25-5 Lph. 1-6, 8 (optional) sowie Besondere Leistungen, Durchlass DL.25.4, optional Lph. 1-6 +8, Enwässerung optional, Lph. 1-6+8 - Los 2:Artenschutzbelange (Artenerfassung + Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages - Los 3: Umweltbaubegleitung in Planungsphase und Bauausführung für Arten- und Baumschutz
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71313450 Umweltüberwachung im Bau

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18147
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Los 1: siehe Leistungsbeschreibung Los 2: siehe Leistungsbeschreibung Los 3: siehe Leistungsbeschreibung

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : - siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 251 744,25 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WASTRA-PLAN
Angebot :
Kennung des Angebots : F161/66/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 251 744,25 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : F106/66/24
Titel : Sanierung Gehlsheimer Straße (Abschnitt zwischen Bruchweg und Gehlsheimer Str. 1a)
Datum des Vertragsabschlusses : 09/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Registrierungsnummer : 13003000-K660-50
Postanschrift : Holbeinplatz14
Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18069
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 381381-6661
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Registrierungsnummer : VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift : Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt : Schwerin
Postleitzahl : 19053
Land, Gliederung (NUTS) : Schwerin, Kreisfreie Stadt ( DE804 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 385588-5164
Fax : +49 3855884855817
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : WASTRA-PLAN
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 137383694
Postanschrift : Oll-Päsel-Weg 1
Stadt : Rostock
Postleitzahl : 18069
Land, Gliederung (NUTS) : Rostock, Kreisfreie Stadt ( DE803 )
Land : Deutschland
Telefon : 0381 809580
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 80bc4c9d-6718-4aec-93a4-de0d552e7b35 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/01/2025 11:41 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00066412-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 21/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/01/2025