Beschreibung
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-Nachweis von mindestens drei Referenzen über die Ausführung von realisierten vergleichbaren Leistungen bzgl. Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: Produktbeschreibung, Auflage, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragsvolumen, Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen im Hinblick auf die Ausführungsarten (wie Handzettel, Faltblätter, Geschäftspapiere, Umschläge, Broschüren, Magazine), die Herstellungsart (Offset-/Digitaldruck), die Ausführungsfristen, den technischen Wert und das Auftragsvolumen technisch-fachlich geeignet ist. Die Referenzen für die zu vergebende Leistung sind durch Eintragung in das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot nachzuweisen. - Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen - Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifizierung auf die Einhaltung des Prozess-Standard Offsetdruck (ISO 12647) oder "Qualitätssiegel Digitaldruck" (QSD). Die Darstellung der Maßnahmen darf einen Umfang von 12 Seiten (Schriftart: Arial 11 pt) nicht überschreiten. - Nachweis/Erklärung, wie der Auftragnehmer die Qualität seiner Leistungen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems optimiert. Als Nachweis wird anerkannt die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: ISO 9001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement auf maximal 3 DIN A4 Seiten (Schriftart: Arial 11 pt). - Um für den zugrundeliegenden Auftrag die Bietereignung zu erfüllen, muss eine Eigenerklärung durch Eintragung in die Anlage N2: Bietereignung Nachhaltigkeit abgegeben werden. MINDESTENS EINE der dort aufgeführten Anforderungen müssen vom Unternehmen umgesetzt und nachgewiesen werden können, um die Bietereignung zu erfüllen. Die benötigten Nachweise zur Eigenerklärung können auch direkt mit dem Angebot eingereicht werden. -> In Anlage N2 aufgeführte Anforderungen: a) Ist Ihr Unternehmen nachweislich Teil des UN Global Compact und setzt sich für die Förderung der 10 Grundsätze, zur Sicherung und Verbesserung von sozialen und ökologischen Mindeststandards ein? b) Richten Sie Ihr unternehmerisches Handeln an der Optimierung des Gemeinwohls, auf Basis der sogenannten Gemeinwohlökonomie aus und stellen in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Gemeinwohlbilanz mit unabhängigem Audit auf? c) Verfügen Sie über ein unabhängig geprüftes betriebliches Umweltmanagement (z. B. ISO 14001, EMAS oder vergleichbar)? Wenn nicht, verfügen Sie über ein schriftlich dokumentiertes unternehmensinternes Umweltmanagement, welches die Darstellung von umgesetzten Umweltmaßnahmen und Umweltzielen darstellt? d)Verfügt Ihr Unternehmen über eine verbindliche und dokumentierte Kreislaufwirtschaftsstrategie, die alle relevanten Geschäftsbereiche abdeckt und mit der Sie aktiv zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft beitragen? e) Verfügt Ihr Unternehmen nachweislich über ein umfangreiches Lieferkettenmanagement, das im Kern die folgenden Bereiche abdeckt: Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Bericht und Dokumentation, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen? f) Stellt Ihr Unternehmen regelmäßig eine unabhängig geprüfte Klimabilanz (mindestens Scope 1 und 2*) auf? g) Ist Ihre Klimabilanz durch Effektivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder durch Investitionen in "Gold Standard" zertifizierte Klimaschutzprojekte neutral oder positiv? h) Kommt in Ihrem Unternehmen mehr als 50% selbst erzeugte Energie zum Einsatz und können Sie das mit geeigneten Unterlagen nachweisen? i) Kommen in Ihrem Unternehmen nachweislich mehr als 70% erneuerbare Energien zum Einsatz? j) Ist der Hauptzweck Ihres Unternehmens die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen (z. B. Inklusionsbetrieb oder Behindertenwerkstatt)? Mindestens dreißig Prozent der im Unternehmen Beschäftigten Menschen sind Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen. k) Erstellt Ihr Unternehmen regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht, der sich an standardisierten Berichtspraktiken, wie den GRI-Standards orientiert? l) Gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Angestellte*n mit entsprechender Stellenbezeichnung, der/die für die Einhaltung und Förderung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zuständig ist?