Projektsteuerungsleistungen LP 1-9 -ID25047Syn

Auf dem Standort Reinickendorf erweitert das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) seinen bisherigen Gebäudebestand um ein zweites Haus 8 (rechts), um dort neue Maßregelvollzugsplätze zu schaffen. Dies soll die Überbelegung reduzieren helfen und für die Sanierung bestehender Gebäude Freizüge ermöglichen. Das leerstehende Gebäude Haus 8 (rechts) besteht aus einer einhüftigen Anlage …

CPV: 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Frist:
11. März 2025 11:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Projektsteuerungsleistungen LP 1-9 -ID25047Syn
Vergabestelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Vergabenummer:
VM_25047_VgV_O_Syn

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Projektsteuerungsleistungen LP 1-9 -ID25047Syn
Beschreibung : Auf dem Standort Reinickendorf erweitert das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) seinen bisherigen Gebäudebestand um ein zweites Haus 8 (rechts), um dort neue Maßregelvollzugsplätze zu schaffen. Dies soll die Überbelegung reduzieren helfen und für die Sanierung bestehender Gebäude Freizüge ermöglichen. Das leerstehende Gebäude Haus 8 (rechts) besteht aus einer einhüftigen Anlage mit rückwärtigem Mittelrisalit und zwei Kopfbauten. Es erstreckt sich über 2 Vollgeschosse, ein Kellergeschoss und ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss mit unterschiedlichem Höhenprofil. Gelbe Klinkerwände mit feinen horizontalen Streifen aus roten Klinkern und Doppelkasten-Sprossenfenster mit roter Umfassung sowie ein roter Ziegelsockel prägen die Fassade. In den beiden Kopfbauten und im Mittelrisalit befinden sich jeweils ein Treppenhaus. Über eine Freitreppe kann der mittige Haupteingang erreicht werden. Die Ertüchtigung der Bausubstanz (u. a. Rostschäden an Stahlträgern, Holz-/Putzschäden, Dach- und Kellerausbau) sowie die erforderlichen Umbauten für eine Belegung mit den Patienten im Maßregelvollzug sind in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Denkmalschutz zu planen und durchzuführen. Die Baumaßnahme umfasst die energetische Aufwertung durch Wärmedämmung und Erneuerung der technischen Anlagen im gesamten Haus, Schadstoff- und Bauschadenbeseitigung, Brandschutzertüchtigung, Instandsetzung und Neugliederung der Räumlichkeiten, Schaffung von Barrierefreiheit sowie Sicherungsmaßnahmen (Fassade/Zaunanlage) unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange. Die Nutzung soll rund 60 Patientenzimmer, teilweise auch als Isolierzimmer einschließlich Räumen für Behandlung, Personal und Besucher sowie einen Freigangbereich mit detektierter Zaunanlage und Schleuse beinhalten. Bei der Gliederung in Stationen sind Konzepte für die Überwachung mit knappen Personalressourcen bei möglichst geringer Stationsgröße zu entwickeln.
Kennung des Verfahrens : 537ee93d-1e89-490d-b3d1-ac8234c2a9e4
Interne Kennung : VM_25047_VgV_O_Syn
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13403
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten ( www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Projektsteuerungsleistungen LP 1-9
Beschreibung : Es handelt sich um Projektsteuerungsleistungen von LP 1 bis LP 9 (HOAI) für den Umbau und die Sanierung eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes. Der Bieter erarbeitet u. a. den baufachlichen Teil des Bedarfsprogramms in Abstimmung mit den Projektbeteiligten (Nutzer, Bedarfsträger, Bauherr/AG, externe Gutachter/Sachverständige, weitere Behörden, Nachbarn), bereitet Ausschreibungen für Planer und Sachverständige vor, stellt Vorplanungs- und Bauplanungsunterlagen zusammen, kontrolliert und steuert die Vertragserfüllung der freiberuflich Tätigen, legt dem AG begründete Empfehlungen vor oder bereitet Schriftverkehr für den AG inhaltlich und formal vor (s. Leistungsbild Anlagen 8, 12 und 15 zum Vertrag).
Interne Kennung : 0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Zunächst soll nur LP 1 - Grundlagenermittlung mit Aufstellung des baufachlichen Teils des Bedarfsprogramms beauftragt werden. In einer weiteren Stufe soll LP 2 - Vorplanung, anschließend LP 3 bis 5, zuletzt LP 6 bis 9 beauftragt werden. Eine optionale Leistung Bereitstellung Projektserver fließt zwar in die Wertung des Honorangebotes ein, wird jedoch nach Bedarf beauftragt.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Krankenhaus des Maßregelvollzugs, Haus 8 (rechts) Olbendorfer Weg 70
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 13403
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 137 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien : Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : 1. Berufshaftpflichtversicherung: 3 Mio. € für Personen-, 5 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden 2. Umsatz des Unternehmens: mindestens 500.000 € (netto) je Geschäftsjahr in letzten 3 Jahren 3. Vorhandene Arbeitskräfte: mindestens 5 techn. Mitarbeiter jahresdurchschnittlich in letzten 3 Jahren
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Anforderung an Referenzen: - max. Übergabe an Bauherren 10 Jahre vor Bekanntmachungsveröffentlichung - mind. ab LP 2 beauftragt und 50% der LP 8 müssen erbracht sein vor Bekanntmachungsveröffentlichung - mind. HOAI mit Honorarzone IV (für Gebäudeplanung) und Gesamtkosten (KG 200 - 700) von 50 Mio. € (brutto) - eigenverantwortlich vom Büro erbrachte Projektsteuerungsleistungen - mind. 1 Referenz ist eine öffentliche Baumaßnahme - mind. 1 Referenz ist eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis (siehe Vergabeunterlagen Dokument Zuschlagskriterien)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualitäten / Projektbezogene Überlegungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation
Beschreibung : Qualifikation
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/03/2025 11:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 11/03/2025 11:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 11/03/2025 11:00 +01:00
Zusätzliche Informationen : Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­  - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, ­  - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, ­  - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­  - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer : 0204:11-1300000V01-71
Abteilung : Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift : Fehrbelliner Platz 2
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10707
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon : +49 30901393342
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon : +49 3090138316
Fax : +49 3090137613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4f17f816-4e89-48cc-8a03-088512a4f83c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/02/2025 09:07 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00090086-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 28/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/02/2025