Praxis-as-Service (PVS & HW)

Praxisverwaltungssystem mit dazugehöriger Hardware als Serviceleistung für die Landespolizei Schleswig-Holstein Praxisverwaltungssystem mit dazugehöriger Hardware als Serviceleistung für die Landespolizei Schleswig-Holstein

CPV: 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Frist:
5. März 2025 12:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Praxis-as-Service (PVS & HW)
Vergabestelle:
Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Vergabenummer:
DP-2024000120

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Praxis-as-Service (PVS & HW)
Beschreibung : Praxisverwaltungssystem mit dazugehöriger Hardware als Serviceleistung für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Kennung des Verfahrens : d35be065-e875-492d-9f2a-9c1e0cb2302f
Interne Kennung : DP-2024000120
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24116
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Verschiedene Standorte in Schleswig-Holstein

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Praxis-as-Service (PVS & HW)
Beschreibung : Praxisverwaltungssystem mit dazugehöriger Hardware als Serviceleistung für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Interne Kennung : 57bc823f-f1ee-44cc-8601-0b54d4dde86c

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Das Mietverhältnis verlängert sich um 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Monaten (für den Auftraggeber) bzw. zwölf Monaten (für den Auftragnehmer) zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 72 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Vom Bieter ist ein Schulungskonzept mit einzureichen, welches alle Anforderungen gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2.2 beinhaltet. Das eingereichte Konzept wird nicht be-wertet. Das Angebot muss jedoch ausgeschlossen werden, wenn ein Schulungskonzept nicht mit eingereicht wird.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums : Nicht verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. eVergabe Kriterium 2.2.1.1.1) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn die Bereitstellung (inkl. Service und Support) eines Praxisverwaltungssystems für die Bereiche Kurativ- und Arbeitsmedizin gemäß der Leistungsbeschreibung als SaaS-Lösung geliefert wurde. In der Referenz ist zu dem darzustellen, wie die Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegen-stand und die hierfür relevanten Erfahrungen anhand des Referenzprojekts. Des Weiteren ist auf folgende Aspekte einzugehen: • Art des Geschäftsmodells des Auftraggebers und ggf. von Ihnen erbrachte Leistungen zum Customizing der SaaS-Lösung • Von Ihnen realisierte technische Lösungen zur Nutzung des Praxisverwaltungssystems über verschiedene Standorte hinweg • Art und Umfang der von Ihnen geleisteten Einführungsbegleitung bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft • Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen, die Angabe der Aufgabenteilung und des eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereiches • Betreuung der Kunden während des Vertragslaufzeit (Art und Umfang). Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag eingeführt wurde und • wenn die Inbetriebnahme der Software beim Kunden nach Migration und Konfiguration planmäßig verlaufen ist und • die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sind Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens sechs Monaten bestehen, um berücksichtigt werden zu können. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabe-stelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleich-bare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt wer-den, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). So-fern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis - einfache Richtwertmethode
Beschreibung : Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los. Zu dem ist vom Bieter ein Schulungskonzept mit einzureichen, welches alle Anforderungen gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2.2 beinhaltet. Das eingereichte Konzept wird nicht bewertet. Das Angebot muss jedoch ausgeschlossen werden, wenn ein Schulungskonzept nicht mit eingereicht wird.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - einfache Richtwertmethode
Beschreibung : Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: - Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los. Zu dem ist vom Bieter ein Schulungskonzept mit einzureichen, welches alle Anforderungen gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2.2 beinhaltet. Das eingereichte Konzept wird nicht bewertet. Das Angebot muss jedoch ausgeschlossen werden, wenn ein Schulungskonzept nicht mit eingereicht wird.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 21/02/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 05/03/2025 12:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 41 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Teil A - 3.1 und folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gem. VGSH, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von DP, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.22 • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich : nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4542 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt
Registrierungsnummer : fa478eaf-87b8-43b4-99ad-5b1227cd663b
Postanschrift : Mühlenweg 166
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24116
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 43132950
Internetadresse : www.schleswig-holstein.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 94c9d7db-f31f-479e-88dd-053a0788d3f3 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/01/2025 08:48 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00059939-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 20/2025
Datum der Veröffentlichung : 29/01/2025