Beschreibung
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Wir haben die nachstehenden Mindestanforderungen an Referenzen zur Kenntnis genommen. Zum Nachweis unserer fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit reichen wir entsprechende Referenzen in Form von Eigenerklärungen. Je Referenz ist ein eigener Anhang einzureichen. Anforderungen an Zahl und Informationsumfang der Referenzen: - Der Bewerber hat mindestens zwei, höchstens sechs Referenzen einzureichen, die seine Erfahrungen in vergleichbaren Projekten nach den folgenden Maßstäben eindeutig belegen. - Die Darlegung der Referenzen erfolgt im Wege der Eigenerklärung. Hierzu sind (je Referenz auf max. drei DIN A4-Seiten) folgende Angaben bereitzustellen: - Auftraggeber: Name, Adresse, Kontaktdaten und falls verfügbar, ein Ansprechpartner. - Leistungsvolumen und -zeitraum: Angabe des finanziellen Umfangs in Euro sowie des Zeitraums der Leistungserbringung. - Anzahl und kurze Beschreibung der eingebundenen Mandanten - Anzahl der eingebundenen Fahrzeuge - Anzahl der eingebundenen Bediengebiete - Detaillierte Angaben zum Bediengebiet - Detaillierte Leistungsbeschreibung: Nachvollziehbare Darstellung der erbrachten Leistungen inkl. Unterteilung in eigene Leistungen und solche, die durch Nachunternehmer ausgeführt wurden. Inhaltliche Mindestanforderungen an die Referenzen: - Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber gerechnet zum Tag der Teilnahmefrist über mindestens zwei verschiedene Referenzen über vergleichbare Projekte im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und/oder der Schweiz verfügt. Vergleichbare Projekte im Sinne dieser Ausschreibung sind Projekte, die jeweils folgende allgemeine Voraus-setzungen erfüllen: - mandantenfähiges ODV-Softwaresystem im operativen Betrieb, das vom Bewerber auch für den vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen ist - mindestens 6 Monate ununterbrochener operativer ODV-Betrieb; falls am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 36 Monate vor dem Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. - Darüber hinaus müssen die vorgelegten Referenzen die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen. Dabei kann eine Referenz auch mehrere besondere Voraussetzungen erfüllen, solange mindestens zwei der vorgelegten Referenzen jeweils mindestens eine der besonderen Voraussetzungen erfüllen: - Mindestens 75 Fahrzeuge im operativen Betrieb (Spitzenwert während des gesamten 36-Monats-Zeitraums vor dem Tag der Teilnahmefrist). Die Fahrzeuganzahl kann sich auf mehrere On-Demand-Verkehre und/oder Mandanten verteilen, wobei in mindestens einem On-Demand-Verkehr mindestens 25 Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. - Einsatz und erfolgreicher Betrieb des eigenen On-Demand-Systems über mindestens 24 Monate. - Mindestens drei unterschiedliche Verkehrsunternehmen jeweils als eigener Mandant eingebunden, wobei die Verkehrsunternehmen entweder Genehmigungsinhaber oder Subunternehmer sein dürfen. Hinweise zu den Referenzen und Begrifflichkeiten - Zwei Projekte gelten nur dann als unterschiedliche Referenz, wenn sie von unter-schiedlichen Auftraggebern beauftragt wurden. Wenn Aufträge auf Rahmenverträgen beruhen, gelten alle Rahmenverträge und die Einzelabrufe gemeinsam als eine Referenz. Dies gilt entsprechend, wenn Aufträge als Verträge zugunsten Dritter ausge-schrieben wurden oder wenn ein Projekt vom Bewerber eigenwirtschaftlich durchgeführt wurde. - ODV-Softwaresystem meint ein IT-System, mit dem im Rahmen von bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen ohne Linien- und Fahrplanbindung (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG, gebündelter Bedarfsverkehr gemäß § 50 PBefG oder vergleich-bar) die Beauskunftung, Anfrage und Buchung von Bedarfsfahrten mindestens mittels nativer Smartphone-App (iOS und Android) durch Fahrgäste vorgenommen werden kann, im Hintergrundsystem Fahrten zu Aufträgen potenziell gebündelt, Fahrzeugen zugewiesen und dynamisch in Echtzeit an Smartphone-Apps des Fahrpersonals übermittelt werden und diese aufgrund einer in Echtzeit vorgenommenen dynamischen Routenbildung zu den jeweiligen Fahrtzielen navigieren. - "Mandantenfähig" im Sinne der Eignungskriterien ist das ODV-Softwaresystem, wenn es die Möglichkeit bietet, dass ein einheitliches Gesamtsystem (ggf. auch so miteinander "vernetzte" Instanzen, dass ein zentraler Zugriff und ein zentrales Management möglich ist, jedoch keine vollständig voneinander getrennten Instanzen) von verschiedenen Mandanten mittels separater Zugangsdaten genutzt werden kann und die jeweiligen Mandanten lesenden und schreibenden Zugriff jeweils nur auf die Daten haben, die die jeweils den Mandanten zugeordneten Verkehre betreffen (mit Ausnahme der Stammdaten der Fahrgäste). Sollte die Anzahl der Bewerber die vom Auftraggeber festgelegte Obergrenze von fünf Bewerbern, mit denen der Auftraggeber verhandeln möchte, überschreiten, erfolgt eine Auswahl, siehe die Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen.