Beschreibung
:
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 und 7 + 8. - Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: - LPH 0: o Einarbeitung gem. § 8 HOAI bzw. Zielfindungsphase inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Variantenuntersuchung - LPH 1: o Beraten AG + Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) o Betreuung, Planung + Überwachung der Anlagen aus der öffentl. / nicht öffentl. Erschließung z.B. Erhöhung Hausanschluss, Trafostation, etc. – KG200 wird honorarbildend in den benötigten zu bearbeitenden Anlagengruppen (größtenteils in 1,2,3,8 - Abrechnung z.B. KG200+KG400 in Summen der jeweiligen ALG) - LPH 2/3: o Detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung HLS, Berechnung von Lebenszykluskosten (z.B. Heizung, Lüftung, etc.) o vertiefte Kostenschätzung im Rahmen der Kostenermittlung nach (aktueller) DIN 276, nach Positionen einzelner Gewerke / Leistungsbereichen; vertiefte KoBe nach Gewerken vertieft aufzustellen und fortzuschreiben; bis 3. Ebene zu belegen; Zusammenfassung identisch mit der 1. Ebene der Kostengliederung; die DIN 276-1/2018-12 wird Grundlage für die Leistungserbringung und der anrechenbaren Kosten; siehe Punkt 2.3 Pflichtenheft o Digitaler Projektraum wird verpflichtend als Zentrale Ablagestruktur/Austauschplattform (Pläne, Protokolle, Kosten) vom AG zur Verfügung gestellt (alle Stufen 1+2+3) o Gesamter Datenaustausch aus der AVA (von Kostenschätzung bis einschließlich Schlussrechnung) bedient sich dem GAEB Format XML in aktueller Form, siehe Abbildung der Austauschphasen als Anlage zum Vertrag (alle Stufen 1+2+3) o Pflichtenheft LK Bad Kissingen (zur Verfügung gestellt in Phase 1 VgV) wird Vertragsgrundlage (alle Stufen 1+2+3) o Mitwirkung bei der Erstellung Raumbuch (technischer Teil) - LPH 5: o Fortführung Raumbuch (technischer Teil) o Prüfen + Anerkennen Schalpläne TWP auf Übereinstimmung der Schlitz- und Durchbruchsplanung o Erstellung Wandabwicklungen (z.B. für hochinstallierte Bereiche, viel Technik, WC) - LPH 6: o Erarbeiten + Ausschreiben von Wartungsleistungen soweit keine Grundleistung bzw. von bestehenden Regelwerken abweichend - LPH 7: o Vergaben werden digital über die Vergabeplattform „Vergabe Bayern“ abgewickelt unter Mitwirkung des AN (Bereitstellen aller notwendigen Daten und Unterlagen). Beabsichtigte eigene Leistungen des AG sind hierbei: Veröffentlichung der Unterlagen auf der Plattform, Formale und rechnerische Angebotsprüfung mit Preisspiegel, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Auftragserteilung. Ein Abschlag anhand von Teilleistungstabellen in Bezug auf den Wegfall von Grundleistungen wird angenommen. o Prüfung + Wertung von bereits zugelassenen Nebenangeboten auf Nachweis. - LPH 8: o Beraten AG + Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis. Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst (Stufe 3) o Fortschreibung Raumbuch (technischer Teil) o Fortschreiben Ausführungsplanung bis zum Bestand o Bauleitung auf Übereinstimmung der Schlitz- und Durchbruchsplanung o Im Rahmen der Bauleitung stellt der AG auf oder nahe dem Baugrundstück ein Baubüro zur Verfügung. In diesem Baubüro (Container) stehen Arbeitsplätze/Besprechungsraum zur Verfügung, Anzahl ca. 4-5 (Architekt, HLS, Elektro, TWP, Bauherr) sowie Sanitäre Anlagen, Heizung, Internet (DSL 50.000) usw. Angesetzt wird eine Baustellenpräsenz für den Projektleiter bzw. einer Fachlich geeigneten Vertretung ab LP 8 bzw. Baubeginn (Rohbauer) von 3 Werktagen, zwischen Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung a´8 Std..Ggf. könnte nach Absprache mit dem AG, durch Zustimmung die Zeit nach Bedarf nach unten angepasst werden. Kalkulation nach beiliegendem Bauzeitenplan. (Baustellenpräsenz 3 WT a´8 Std. ab LP 8) - LPH 9: o Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist o Energie Monitoring + Betriebsoptimierung innerhalb der Verjährungsfrist - Allgemein: o In LP 2-7 werden 2 wöchentlich Bauherrenbesprechungen als in den Grundleistungen inbegriffen angenommen, 50 % dieser Bauherrenbesprechungen werden als Präsens vor Ort (in Bad Kissingen) stattfinden, dies wird ebenfalls als in den Grundleistungen inbegriffen angenommen. Über den vorgegebenen Rhythmus hinaus stattfindende zusätzliche Besprechungstermine, die keine Grundleistungen darstellen sind mit einer Pauschale anzubieten. Als Berechnungsgrundlage werden 20Stk. angesetzt. o in LPH 8 wird von wöchentlich vor Ort stattfindenden Baubesprechungen ausgegangen, die in den Grundleistungen enthalten sind. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Die Planung von BA 1 befindet sich derzeit in LPH 5. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens und den vorliegenden Unterlagen, die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02a+03a) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindestund Höchsts-ätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.