Zusätzliche Informationen
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Die Schulbau Hamburg beabsichtigt die Neugründung einer Grundschule auf den Flächen des Beltgens Garten 25 (Flurstück 2053) in Hamburg-Hamm. Die jetzigen, dort bestehenden Gebäude, welche derzeit noch vom IFBQ – Institut für Bildungsqualität und Qualitätsmonitoring genutzt werden, sollen nach dem Auszug des Instituts vollständig abgerissen und mit einem Neubau überplant werden. Das Gebäude 4 kann ggf. erhalten bleiben, was derzeit noch unklar ist. Die Bestellung umfasst den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit insgesamt 3.048qm Hauptnutzfläche (4.237qm Mietfläche). Zudem soll ein 300qm integrierter Bewegungsraum vorgesehen werden. Der Neubau am Standort Beltgens Garten soll zunächst als Interimsstandort der Sonderschule Marckmannstraße 60 während ihrer Bauphase dienen. Nach dem Wiedereinzug der Sonderschule zurück in die Marckmannstraße sollen die Gebäude am Beltgens Garten final als Grundschule bezogen werden. Der südliche Teil des angrenzendes Flurstücks 2054 kann in die Planung mit einbezogen werden. Hier befindet sich derzeit eine abgängige Einfeld-Sporthalle. Zur Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung und Übergabe des Projekts wird der Schulkomplex in modularer Bauweise errichtet, wobei die konkrete Konstruktion offen bleibt. Die Planung orientiert sich an den strukturellen und kubischen Grundsätzen des ‚Hamburger Klassenhauses‘, ohne dessen spezifische Ausgestaltung vollständig zu übernehmen. Aufgrund der besonderen Schnittstellen durch die Interimsnutzung als Sonderschule mit den daraus resultierenden besonderen Anforderungen und die spätere Nutzung als Grundschule wird derzeit geplant, die Realisierungsleistung ab Leistungsphase 5 an einen GU zu vergeben. Eine GU-Vergabe in früheren Leistungsphasen ist derzeitig nicht vorgesehen um die besonderen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Sonderschulbelange in den Genehmigungsprozessen als Realisierungsträger selbst zu verantworten und zu gewährleisten. Das Projektbudget für die Baukosten (KG300+400) für den Neubau beträgt ca. 11,23 Mio. Euro brutto. Bei den Rückbauten wird mit anrechenbaren Kosten im Bereich der KG200 von ca. 580.000 € brutto gerechnet. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Neubau: • Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 34 HOAI • Leistungsphasen 3 bis 5 gem. HOAI als optionale stufenweise Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG, sollte keine GU-Vergabe zum Tragen kommen • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Aufstellen von Leitdetails • Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung • Prüfen der eingegangenen GU-Angebote • Prüfen der Ausführungsplanung • Ausführungscontrolling • Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen. • Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierung Abriss: • Planung, Ausschreibung/Vergabe und Überwachung der Rückbauarbeiten in Anlehnung an AHO Heft 18. • Erstellen von Bestandsplänen als optionale Leistung, sollte keine GU-vergabe zum Tragen kommen • Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Leistung, sollte keine GU-Vergabe zum Tragen kommen Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen. Vertreterinnen und Vertreter der BSW, der BSB, der Schule sowie des Bezirkes nehmen ggf. in beratender Funktion bzw. in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV- Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.