Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y5LR6GH 1. In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Falls die geplante Höchstzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Wird die Anzahl von mindestens 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich die Auftraggeberin vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen. 2. Eine Eignungsleihe ist zulässig. Liegen bei dem Unternehmen, auf das sich der Bewerber i. S. "Eignungsleihe" beruft, Ausschlussgründe vor, so kann der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden Frist durch ein anderes Unternehmen ersetzen. Beruft sich der Bewerber auf Eignungsleihe, so behält sich die Vergabestelle vor, eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftrags-ausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen. 3. Der Teilnahmeantrag kann vom Bewerber über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. 4.Die im Teilnahmeantrag geforderten Referenzobjekte müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen, anderenfalls wird die Referenz nicht zugelassen. 5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. 6. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. 7. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. 8. Die Auftraggeberin behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen. 9. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt. 10. Die Leistungen werden nur vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: a) natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl.- Ingenieur (oder gleichwertig - insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Dipl.- Ingenieur tätig zu sein) berechtigt sind. b) juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter oder der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. b) Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. 11. Die Leistungen werden als Stufenauftrag vergeben. 12. Die oben angegebene Laufzeit des Vertrages bezieht sich nur auf die Leistungsphasen 1 - 8 - die Laufzeit verlängert sich bei Beauftragung der Leistungsphase 9. 13. Über den hier beigefügten Vertragsentwurf wird ausschließlich mit den gem. vorstehender Ziff. 1 zur Verhandlung zugelassenen Bewerbern in der 2. Stufe dieses Verfahrens verhandelt. 14. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Anlage "Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien und- matrix HLS". Zu den dort genannten Kriterien sollen die zur Verhandlung zugelassenen Bewerber im Verhandlungstermin (2. Stufe dieses Verfahrens) vortragen. Das wird entsprechend der Matrix von der Vergabestelle bewertet. Die Gewichtung ergibt sich aus der Matrix. Das Honorarangebot der (zur Verhandlung zugelassenen) Bewerber wird von diesen nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt und in der 2. Stufe dieses Verfahrens entsprechend der Anlage "Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien und- matrix HLS" durch die Vergabestelle bewertet.