Beschreibung
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Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen: (1) Angabe eines Referenzprojekts aus den letzten 7 Jahren, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 3 und 5 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI zu Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten an physikalischen Messräumen bei laufendem Betrieb eines vergleichbaren Gebäudes oder eines Campus aus Industrie oder Wissenschaft gemäß der Aufgabenbeschreibung - wie in Ziffer 2.1 beschrieben - erbracht wurden. Angabe von: a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen b) der Projektgröße nach NF c) des Leistungszeitraums d) des Auftragswertes und der Baugröße e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters f) des Auftraggebers g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer) Die Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen. Geforderte Mindestbedingungen: Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach vorstehender Maßgabe vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer 2.1 dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 begonnen sein. Begonnen ist die LP 8 dann, wenn der erste VOB Auftrag für die geplanten Gewerke geschlossen wurde. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss. Bewertung des Referenzprojektes: Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt aus dem Bereich Forschung mit Lüftungs- und Technikzentralen mit eigenständiger Kälteerzeugung und Fernwärmeanschluss eines Forschungsgebäudes/eines Forschungscampus bei laufendem Betrieb und gleichzeitiger Bautätigkeit in den Gebäuden gem. der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer 2.1 (Gewichtung: 60 %) Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet: a) Funktionalität und Komplexität: HKLS: Vollklima-Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kälteerzeugungsanlagen mit Rückkühlung, Wirtschaftlichkeit der Kälteerzeugungsanlagen und Alternativen, Prinzipielle Möglichkeiten der Temperaturregelung in den Messräumen mit zentraler Kälte- und Luftversorgung, Fernwärme, Be- und Entfeuchtung, Drucklufterzeugung mit Druckkessel, Luftaufbereitung und VE-Wasser Erzeugung, ELT: LED Beleuchtung Errichtung einer Stromversorgungsanlage mit Mittel-/Niederspannung und informationstechnische Anlagen einer Forschungseinrichtungen (z.B. mit Laboren und physikalischen Messräumen) und Schemen hierzu (70 %) b) Größe des Bauprojektes (z.B. Nutzungsfläche in m2, Bauwerkskosten) (10%) c) Einbindung der zu planenden Anlagen in die vorhandene komplexe Infrastruktur (10 %) d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %) Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 60% in die Gesamtwertung ein. Hinweise: Die je Unterkriterium a) - c) erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht. Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet: Erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8: 4 Punkte Erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, und 8: 3 Punkte Erbrachte Anlagengruppen 2, 3, 4, 5 und 8: 2 Punkte sonst: 0 Punkte (2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Fachbereich TGA-Technik (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen). (Gewichtung: 10%). Bewertung der eingereichten Angaben: Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 5 MA = 1 Punkt; 5 - 8 MA = 2 Punkte; 9 - 12 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte (3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe entsprechende Stelle im MPG-Bewerbungsbogen). (Gewichtung: 20%) Bewertung: Hinweis: Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte). Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer 2.1.4). Zur allgemeinen Punktevergabe siehe Punkt 2.1.4 Allgemeine Informationen, Verfahrensart, Zusätzliche Informationen