Sonstige Begründung
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Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Erläuterung: Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (MPIB) benötigt zur Ergänzung seiner bestehenden bildgebenden Infrastruktur einen kompatiblen, mobilen Magnetresonanztomograph mit einer Magnetfeldstärke von 1,5T inklusive und integriert in einen Anhänger/Trailer und zum Andocken an eine stationäre Basiseinheit. Erst der mobile Scanner ermöglicht es, funktionelle MRT-Messungen direkt in den jeweiligen Umgebungen durchzuführen, was für die Forschung des neu gegründeten Centers for Environmental Neuroscience (CEN) im Kontext einer institutsübergreifenden gesamtwissenschaftlichen Zusammenarbeit (s.u.) unerlässlich ist. Die strategische Entscheidung für den mobilen 1,5T MRT-Scanner von Siemens ist somit ein wesentlicher Schritt zur Erweiterung der Forschungskapazitäten des MPIB und des CEN. Sie ermöglicht es, grundlegende Fragen zur neuronalen Plastizität und den Auswirkungen der Umwelt auf das menschliche Gehirn zu erforschen. Zugleich ist dieses Vorhaben integraler Bestandteil der breiter angelegten Strategie der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., die auf die Schaffung einer einzigartigen, institutsübergreifenden Infrastruktur für Neuroimaging-Studien abzielt, und als deren Nukleus die realisierte einheitliche Ausstattung der Max-Planck-Institute für Bildungsforschung (MPIB) in Berlin, für empirische Ästhetik (MPI-EA) in Frankfurt am Main und für Kognitions- und Neurowissenschaften (MPI-CBS) in Leipzig mit kompatiblen, modernen MR-Scannern fungiert. Hierdurch werden essentielle Synergien für gemeinsame methodische Innovationen und einen Austausch optimierter Aufnahmetechniken zwischen den Instituten geschaffen. Die Kompatibilität des neuen mobilen Scanners mit den bereits vorhandenen Siemens MRT-Geräten am MPIB und den anderen beteiligten Max-Planck-Instituten ist von zentraler Bedeutung. Diese Kompatibilität gewährleistet nicht nur den wissenschaftlichen Austausch und die Standardisierung der bildgebenden Verfahren, sondern ermöglicht auch die parallele Datenerfassung mit notwendigerweise identischen Protokollen an verschiedenen Standorten. Dies ist besonders wichtig für Studien mit seltenen Personengruppen oder zur Aufklärung grundlegender Mechanismen von Neuroplastizität, da es ermöglicht, statistisch aussagekräftige Kohortengrößen zu erreichen und grundlegende Fragen zu den neuronalen Grundlagen menschlicher Kognition und Intelligenz zu beantworten. Die an den kooperierenden, o.g. Instituten entwickelten Aufnahmetechniken – derzeit überwiegend auf dem Gebiet von Pulssequenzen mit jeweils mehreren Tausend Zeilen Code – beruhen auf einer mit der jew. Anlage verknüpften Entwicklungsplattform des Herstellers. Diese Entwicklungsplattform ist nicht übertragbar auf Systeme anderer Hersteller, da die Vergleichbarkeit aufgrund der oben diskutierten Gründe in wissenschaftlicher Hinsicht nicht akzeptiert werden kann. Sie ist aber Grundlage auch für den Einsatz des hier in Rede stehenden mobilen MRTs. Aus diesen Gründen muss das neue Gerät von dem gleichen Hersteller sein, wie die bereits vorhandenen 3T und 7T Geräte, die bereits Teil der oben genannten, gemeinsamen Kooperation sind. Die Anschaffung des mobilen 1,5T MRT-Scanners von Siemens ist somit ein wesentlicher und notwendiger Schritt im Kontext der einheitlichen MRT-Gerätelandschaft zur Erweiterung der Forschungskapazitäten des MPIB und des CEN, der die Grundlage für neue Erkenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und menschlichem Gehirn im Kontext der institutsübergreifenden Zusammenarbeit bildet. Der Trailer ist integraler Bestandteil des mobilen MRT. Der MRT beinhaltet einen 1,5T-Magneten, dessen starkes Magnetfeld im Falle einer unzureichend geschützten Unterbringung im Trailer zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr führen kann. Ohne angemessene Abschirmung kann die Elektronik der Fahrzeuge der übrigen Verkehrsteilnehmenden gestört werden. Nur durch eine anforderungsgerechte, die erforderliche Abschirmung sicher gewährleistende Integration des MRT in den Trailer sind die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung und für eine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr gegeben, wodurch das mobile MRT überhaupt erst mobil einsetzbar wird. Zudem muss das mobile MRT (bestehend aus der Systemeinheit mobiler Scanner und Trailer) als medizintechnisches Gerät die spezifischen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen. Zur notwendigen Sicherstellung der vom Auftragnehmer geschuldeten Erfüllung der Anforderungen aus beiden Rechtsgebieten, Straßenverkehrs- und Medizinprodukterecht, kommt der Erwerb nur als Systemeinheit und ausschließlich als Kombination aus Scanner und Trailer in Betracht. Eine Teilung der hier in Rede stehenden Maßnahme in Lose oder in getrennte Wettbewerbe ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Auch das erforderliche Andocken an eine stationäre Basiseinheit und der dann ebenso rechtssicher zulässige stationäre Betrieb erfordert die gesamthafte Vergabe. Nur die Einheit aus MRT und Trailer als Ganzes kann hier die an sie zu stellenden Anforderungen in den unterschiedlichen Einsätzen erfüllen. Vor dem Hintergrund vorstehender Ausführungen ist es offensichtlich, dass die mit der Beschaffung beabsichtigte Ausweitung der bestehenden, institutsübergreifenden Kooperation und eine Erweiterung der innerhalb dieser Kooperation bestehenden Geräteausstattung um eine mobile Komponente nur mit dem benannten, vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer möglich wird. Der Auftraggeber vertritt daher die Ansicht, dass zur Deckung der bestehenden Leistungsanforderung die Auftragsvergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. 135 Abs. 3 GWB) zulässig ist.