Luftgestützte Gasferndetektion an Gasleitungen der ONTRAS Gastransport GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die luftgestützte Methanemissionsdetektion des Gasleitungsnetzes der ONTRAS Gastransport GmbH gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung. Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung verpflichtet, ihr gesamtes Leitungsnetz bis zum 05. August 2025 auf Dichtheit zu kontrollieren und zu berichten. Zu diesem …

CPV: 38433200 Emissionsmessungsgeräte, 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen, 71631430 Prüfungen auf Leckfreiheit, 76600000 Überwachung von Rohrleitungen
Ausführungsort:
Luftgestützte Gasferndetektion an Gasleitungen der ONTRAS Gastransport GmbH
Vergabestelle:
ONTRAS Gastransport GmbH
Vergabenummer:
ONTRAS-2025-0003

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Luftgestützte Gasferndetektion an Gasleitungen der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die luftgestützte Methanemissionsdetektion des Gasleitungsnetzes der ONTRAS Gastransport GmbH gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung.
Kennung des Verfahrens : 43ddd7ad-b7b3-48ac-a21f-37d5d043f087
Interne Kennung : ONTRAS-2025-0003
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71631430 Prüfungen auf Leckfreiheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 76600000 Überwachung von Rohrleitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38433200 Emissionsmessungsgeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen ADLARES GmbH zu erteilen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Luftgestützte Gasferndetektion an Gasleitungen der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung : Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung verpflichtet, ihr gesamtes Leitungsnetz bis zum 05. August 2025 auf Dichtheit zu kontrollieren und zu berichten. Zu diesem Zweck werden die Leistungen für eine umfassende luftgestützte Methanemissionsdetektion beauftragt, die Dichtheitskontrollen an einem Teil des ONTRAS-Leitungsnetzes von 3537 Kilometern Länge in Ostdeutschland umfassen. Für die Durchführung wird ein luftgestütztes Gasferndetektionsverfahren zum Einsatz kommen, welches die Anforderungen nach DVGW G 501 gewährleistet, eine präzise und effiziente Überprüfung sicherstellt und den Stand der Technik einhält. Im Anschluss an die Messungen wird ein detaillierter Bericht erstellt, der die Ergebnisse der Untersuchungen zusammenfasst und eventuelle Auffälligkeiten oder Handlungsempfehlungen aufzeigt.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71631430 Prüfungen auf Leckfreiheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 76600000 Überwachung von Rohrleitungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38433200 Emissionsmessungsgeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : ONTRAS Gastransport GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Am 04.08.2024 ist die EU-Methanemissionsverordnung in Kraft getreten, aus der gemäß Artikel 14 Absatz 2 hervorgeht, dass Fernleitungsnetzbetreiber zur Durchführung der Methanemissionsdetektion an deren Gasleitungen bis zum 05. August 2025 verpflichtet sind. Um dieser gesetzlichen Anforderung - insbesondere hinsichtlich der geforderten Präzision bis zum festgelegten Datum - Rechnung tragen zu können, hat sich die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) dazu entschieden, die Messungen aus der Luft mittels Befliegung und Lasertechnologie durchzuführen. Die EU-Methanemissionsverordnung sieht zudem gemäß Artikel 14 Abs. 7 vor, dass "Die Mindestgrenzwerte für die Leckerkennung, die Techniken und die Schwellenwerte [auf] der besten verfügbaren Technologie und den besten verfügbaren Messtechniken [beruhen]". Dies kann bestmöglich durch den Einsatz eines Systems sichergestellt werden, dass die Anforderungen aus der DVGW G 501 einhält. Eine entsprechend qualifizierte und effiziente Technologie stellt dabei ausschließlich das CHARM®-System der ADLARES GmbH sicher. Das CHARM®-System verfügt - als einziges System am Markt - über die Bescheinigung, dass die Anforderungen nach DVGW G 501 "Luftgestützte Gasferndetektionsverfahren" eingehalten werden. Mittels der Bescheinigung wird bestätigt, dass das CHARM®-System dem aktuellen Stand der Technik entspricht, umfassend getestet wurde und die strengen Anforderungen an luftgestützte Gasferndetektionsverfahren erfüllt werden. Die hochsensible Lasertechnologie des CHARM®-Systems ermöglicht eine besonders präzise Detektion selbst kleinster Methankonzentrationen, was für eine genaue Bewertung des Leitungsnetzes der ONTRAS, als Fernleitungsnetzbetreiber kritischer Infrastruktur, unerlässlich ist. Somit kann seitens ONTRAS sichergestellt werden, dass für die Methanemissionsdetektion des Leitungsnetzes ein ausreichend erprobtes System eingesetzt wird, das zudem eine Technologie zur Emissionsmessung einsetzt und Messergebnisse liefert, die den Anforderungen aus der EU-Methanemissionsverordnung entsprechen. Darüber hinaus weist das CHARM®-System eine besonders hohe Effizienz auf, indem die Überprüfung mit bis zu 500 km Leitungskilometern pro Tag möglich ist. Damit kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Messungen innerhalb des vorgegebenen, sehr knappen Zeitrahmens - gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung bis zum 05. August 2025 - durchgeführt werden können. Dabei ist auch entscheidend, dass es sich um ein im Rahmen der Bescheinigung zur DVGW G 501 so ausreichend getestetes System handelt, dass durch dessen nachgewiesene Präzision Wiederholungen von Messungen aufgrund von Ungenauigkeiten vermieden werden können.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : ONTRAS Gastransport GmbH
Registrierungsnummer : DE245749659
Postanschrift : Maximilianallee 4
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04129
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341271115944
Fax : 0 0 0
Internetadresse : https://www.ontras.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : DE287064009
Postanschrift : PF 10 13 64
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04013
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : ADLARES GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE813148215
Postanschrift : Oderstraße 65
Stadt : Teltow
Postleitzahl : 14513
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam-Mittelmark ( DE40E )
Land : Deutschland
Telefon : +49332833060
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0248011e-ea56-4843-9a4b-c9fb30ed7cb2 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/01/2025 12:54 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00063729-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 21/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/01/2025