Linienbündel "LOF-Nord"

Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-32 (Mühlheim - Hausen - Obertshausen - Heusenstamm) und V32 (Mühlheim). Die Leistung umfasst ca. 486.671 Fahrplankilometer (Berechnungsgrundlage Kalenderjahr 2026). Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-32 (Mühlheim - Hausen - Obertshausen - Heusenstamm) und V32 …

CPV: 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Ausführungsort:
Linienbündel "LOF-Nord"
Vergabestelle:
kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Vergabenummer:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Rechtsform der zuständigen Behörde : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Linienbündel "LOF-Nord"
Beschreibung : Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-32 (Mühlheim - Hausen - Obertshausen - Heusenstamm) und V32 (Mühlheim). Die Leistung umfasst ca. 486.671 Fahrplankilometer (Berechnungsgrundlage Kalenderjahr 2026).
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Linienbündel "LOF-Nord"
Beschreibung : Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-32 (Mühlheim - Hausen - Obertshausen - Heusenstamm) und V32 (Mühlheim). Die Leistung umfasst ca. 486.671 Fahrplankilometer (Berechnungsgrundlage Kalenderjahr 2026).

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Offenbach, Landkreis ( DE71C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : - Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter Ziffer 2.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. - Die allgemeinen Anforderungen an einen Linienverkehr im Landkreis Offenbach sind im Nahverkehrsplan für den Landkreis Offenbach definiert, der unter: https://www.kvgof.de/fileadmin/pdf-downloads/berichte/nvp/20221221_kvgOF_NVP_2022.pdf?_=1690536870 und https://www.kvgof.de/fileadmin/pdf-downloads/berichte/nvp/20221221_kvgOF_NVP_2022_Anlagenband.pdf?_=1690536871 eingesehen werden kann. - Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.kvgof.de/vorabbekanntmachungen - Es gilt der Tarif der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV-Tarif). - Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen. - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG eingeht, wird der Auftraggeber die Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens den Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren zzgl. einer Vertragsverlängerungsoption von 1x0,5 Jahren sowie 2x1 Jahren auszuschreiben.

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 14/12/2025
Laufzeit : 102 Monat

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : kvgOF Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Registrierungsnummer : Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 8669
Postanschrift : Masayaplatz 1
Stadt : Dietzenbach
Postleitzahl : 63128
Land, Gliederung (NUTS) : Offenbach, Landkreis ( DE71C )
Land : Deutschland
Telefon : +4960746966900
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : IGDB Verkehrsplanung + Beratung GmbH
Registrierungsnummer : Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift : Robert-Bosch-Straße 25 a
Stadt : Langen
Postleitzahl : 63225
Land, Gliederung (NUTS) : Offenbach, Landkreis ( DE71C )
Land : Deutschland
Telefon : +49610350670
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : bf9365e0-e0bc-47b1-b6f1-51d4000fd7b7-01
Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen
Beschreibung : Änderung der Linien (Aktualisierung der Planung)

10.1 Änderung

Abschnittskennung : LOT-0000
Beschreibung der Änderungen : 1. Verkehrsdienstleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Offenbach auf den Linien OF-32 (Mühlheim - Hausen - Obertshausen - Heusenstamm) und V32 (Mühlheim). Die Leistung umfasst ca. 486.671 Fahrplankilometer (Berechnungsgrundlage Kalenderjahr 2026). 2. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen aktualisierten Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.kvgof.de/vorabbekanntmachungen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2f817f4c-a2db-468e-90b6-dd82a2b136b4 - 02
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/01/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00067405-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 22/2025
Datum der Veröffentlichung : 31/01/2025