Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Korruption
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.