Beschreibung
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B.1 Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und/ oder Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mind. 500.000 EUR pro Jahr für Personen-, Sach-, Vermögensfolge- sowie reine Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung. Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Be-stehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass die-se eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen. Weiterhin eine ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum auf-rechterhalten wird. Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert: Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen werden. Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann: Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt. B.2 Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes i.H. von mindestens 10 Mio. EUR netto innerhalb der letzten 3 Jahre. Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 10 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: C.1 Der dem Auftraggeber (AG) unmittelbar zuarbeitende Teamleiter des Auftragnehmers (AN) muss folgende Anforderungen erfüllen: • Abgeschlossenes Ingenieurstudium Luft- und Raumfahrttechnik LRT (Master) • Mehrjährige Erfahrung im Bereich Einsatzprüfung Drehflügler, technisch logistische und operative Anteile sowohl an Land als auch an Bord seegehender Einheiten. • Kenntnisse über die technischen Besonderheiten von militärischen Luftfahrzeugen, im besonderen NH90 • Erfolgreiche Teilnahme an Projektmanagement Qualifizierungslehrgang IPMA Level C/B oder vergleichbar • Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit Nachweisführung: Vorlage entsprechender Nachweise, Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass die o.a. Qualifikationen erfüllt sind. Nachweisführung: Vorlage einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in der o.a. Fachrichtung erworben hat. Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter als Projektleitung müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bearbeitung von Projekten auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge verfügen. Nachweisführung: Angabe von mindestens 1 Projekt auf dem Gebiet Nachweisführung militärischer Luftfahrzeuge für die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung als Projektleitung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leitenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern. Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist. Nachweisführung: Vorlage einer beglaubigten Kopie des IPMA Level C/B-Zertifikats, aus der hervorgeht, dass der Projektleiter die Befähigung im Projektmanagement besitzt komplexe Projekte erfolgreich zu steuern und Teams zu führen. Nachweisführung: Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Projektleiter die Bereitschaft zur mehrwöchigen Einschiffung auf eine seegehende Einheit der deutschen Marine unter Inkaufnahme von Einschränkungen in den Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht der körperlichen Unversehrtheit erklärt.