Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 08

Planungsleistungen: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9 - Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 Örtliche Bauüberwachung - Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6 - Besondere Leistungen ingenieurtechnische Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI 2013, Leistungsphase 8 Die Planungsgrundlage für die ARGE …

CPV: 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Ausführungsort:
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 08
Vergabestelle:
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Vergabenummer:
4500156889

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 08
Beschreibung : Planungsleistungen: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9 - Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 Örtliche Bauüberwachung - Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6 - Besondere Leistungen ingenieurtechnische Kontrolle gemäß Anlage 14 HOAI 2013, Leistungsphase 8
Kennung des Verfahrens : 8d96dcd1-6aed-40e2-a250-4e49d8713d67
Interne Kennung : 4500156889

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV06
Beschreibung : Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten. Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB. Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt wer-den und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkennt-nisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Interne Kennung : 4500156889

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Pockau-Lengefeld
Postleitzahl : 09509
Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Anpassung an den Klimawandel

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : NTV08
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 14 619,25 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : NTV08
Datum des Vertragsabschlusses : 17/12/2024
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2021/2027)
Kennung der EU-Mittel : Projektnummer: 5.231.6121.005_EF04|Schwarze_Pockau_Pockau_HWS_Wände, FV-Nr. 350/20232
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 326382-2017
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0000
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : 1.)Seit 2018 erfolgt in Pockau an der Schwarzen Pockau die bauliche Umsetzung der HWS-Maßnahmen. Die vorgesehene technische Lösung sieht in vielen Abschnitten einen wasserseitigen Anlauf der Hochwasserschutzwand, d. h. eine Wandneigung von 10 : 1, mit Natursteinoptik (Einlage von Schalungsmatrizen) vor. Die bisher und insbesondere in 2023 und 2024 gewonnen baupraktischen Erfahrungen belegen, dass die Lösung mit einer Wandneigung aus verschiedenen, nachstehend aufgeführten Gründen nicht immer problemlos umgesetzt werden kann. Durch die Wandneigung ist besondere Sorgfalt und Erfahrung bei der Betonage erforderlich, um eine gleichmäßige Entlüftung der Schalung beim Betoniervorgang gewährleisten zu können, um die gewünschte Sichtbetonoberfläche zu erhalten und die Bildung von Lunkern zu verhindern. Dabei spielen Betonagegeschwindigkeit, Betonkonsistenz und Rüttelintensität eine Rolle. Die Ausführung mit Schalungsmatrize erfordert dabei nochmal eine besondere Sorgfalt. In den bereits umgesetzten Baulosen bedurfte es immer einer gewissen Anlaufzeit (Probefläche inklusive), bis sich die beauftragten Baufirmen das erforderliche Hand-ling erarbeitet hatten. Die vorbeschriebenen Sachverhalte, die bei der Herstellung von geneigten Wandflächen mit Strukturmatrize berücksichtigt werden müssen, sind Fachfirmen hinlänglich bekannt. Die damit verbundenen Mehraufwendungen finden in der Kalkulation der Angebotspreise entsprechend Berücksichtigung. Es wurde deshalb entschieden, die Uferwände in den Losen 5, 7.1, 7.2, 8.2 und 8.3 senkrecht auszuführen. Diese Entscheidung wird möglich, da durch die Straßenbrücke der Flöhatalstraße eine örtliche/optische Trennung von den bereits ausgeführten Abschnitten gegeben ist. Die Entscheidung wurde der ARGE im Rahmen der Planungsbesprechung am 22.02.2024 mitgeteilt. 2.) Ursprünglich war geplant, eine Baustraße in den Gewässern der Bauabschnitte 8.3 und 7.2 zu errichten. Aufgrund der Fischschonzeit, die jährlich vom 1. Oktober bis 30. April dauert, wäre ein Baubeginn ohne den rechtzeitigen Einbau der Baustraße jedoch frühestens ab dem 1. Mai 2025 möglich gewesen. Diese Verzögerung hätte den gesamten Ablauf der Hochwasserschutzmaßnahme beeinträchtigt, da die folgenden Arbeiten erst nach Abschluss der Lose 7.2 und 8.3 beginnen könnten. Die Verzögerung in der Ausschreibung wurde unter anderem durch eine erforderliche Umplanung der Wandneigung sowie durch Verzögerungen im gesamten Planungsprozess verursacht. Um einem möglichen Baustillstand und den damit verbundenen Mehrkosten entgegenzuwirken, entschied sich die Landestalsperrenverwaltung (LTV) am 30. April 2024, einen Teil der Baustraße als vorgezogene Maßnahme auszuschreiben. Der Hinter-grund dieser Entscheidung lag in der drohenden Verzögerung des Bauablaufs, die aufgrund der bevorstehenden Fischschonzeit zu einem temporären Baustopp geführt hätte.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten. Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind.

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Registrierungsnummer : ID 00005892
Postanschrift : Am Roten Turm 1
Stadt : Marienberg
Postleitzahl : 09496
Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 37367 310 100
Fax : +49 37367 310 130
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Registrierungsnummer : ID t:03419773800
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3419773800
Fax : +49 3419771049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Registrierungsnummer : DE141132980
Stadt : Freiberg
Postleitzahl : 09599
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Telefon : +493731 7832670
Fax : +493731 7832679
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 572279f5-6931-4887-8847-7db188ca72c1 - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/02/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00076618-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 24/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/02/2025