Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen

Generalplanerleistungen Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Grundschule Afferde in 31789 Hameln/OT Afferdel in der Breslauer Str. 34. Der Erweiterungsbau umfasst Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung (Verpflegung und Betreuungsräume) sowie den Ausbau von einer 2,5-zügigen Schule zu einer 3-zügigen Schule inkl. entsprechender Infrastruktur (Lagerflächen, Sanitäranlagen …

CPV: 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Frist:
4. März 2025 14:30
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Vergabestelle:
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Vergabenummer:
S-HAMELN-2024-0106

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Beschreibung : Generalplanerleistungen
Kennung des Verfahrens : e99be99b-b591-4a9a-8ef4-6cf9cd4f4aa2
Interne Kennung : S-HAMELN-2024-0106
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Rathausplatz 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügungunter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Ausschreibungsblatt" ( https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Beschreibung : Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für den Erweiterungsbau der Grundschule Afferde in 31789 Hameln/OT Afferdel in der Breslauer Str. 34. Der Erweiterungsbau umfasst Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung (Verpflegung und Betreuungsräume) sowie den Ausbau von einer 2,5-zügigen Schule zu einer 3-zügigen Schule inkl. entsprechender Infrastruktur (Lagerflächen, Sanitäranlagen etc.). Ab Schuljahr 2027/2028 ist mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern an der Schule zu rechnen. Hinzu kommen die pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeiter der Schule mit ca. 40 Personen. Die Fertigstellung wird für Ende 2027 angestrebt. Es liegt ein Raumprogramm mit einem Bedarf von rund 640 qm Nutzfläche vor. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LP 1-9 2. Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LP 1-9 3. Objektplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51, LP 1-6 3. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55, LP 1-9 der Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 sowie weitere besondere und zusätzliche Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Rathausplatz 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 32 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Der Auszug bzw. eine Kopie der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes und Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder (oder vergleichbar). Bei Bietern außerhalb Deutschlands ist aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, erforderlich. Der Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderungen: - Auszug nicht älter als 12 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt/in" für Objektplanung Gebäude und Innenräume oder - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur/in" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master) und - Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 53 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Es ist ein Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eintragung in diesem Bereich ist für den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzunehmen. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Mindestanforderungen: - Personenschäden mindestens 2 Mio. € je Schadensfall und - Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. € je Schadensfall und - Versicherungsschein nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Hinweis: Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Es sind drei Nachweise über vergleichbare ausgeführte Generalplanerleistungen aus den 7 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (Referenzen) einzureichen. Es werden auch geplante und nicht realisierte sowie in Planung oder Ausführung befindliche Projekte gewertet, sofern die einzelnen Leistungsphasen zu 100% abgeschlossen sind. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich (Kombinationen z.B. Referenz A: Lph. 1-4 HOAI und Referenz B: Lph. 5-9 HOAI sind zulässig). Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere Kennzeichnung der entsprechenden Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit einbezogen. Es werden ausschließlich die drei ausgefüllten Formulare A4 gewertet. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich. Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Referenzbescheinigungen können eingereicht werden, zwingend gefordert sind diese jedoch nicht. Mindestanforderungen: - Übernahme der Generalplanung der angefragten Leistungen in mindestens 3 Projekten (Neubau, Umbau, Modernisierung, Erweiterung oder vergleichbar) aus den letzten 7 Kalenderjahren (Stichtag: 01.01.2018) mit Baukosten der KG 200 bis 500 von mindestens 2,5 Mio. € netto und mindestens 80% der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI in den angefragten Leistungsbildern; Gebäude und Freianlagen mindestens HZ III, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-5 mindestens in der HZ II und - davon mindestens 1 Schulbaumaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme aus den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Forschung, Gesundheit, Betreuung, Gastgewerbe (z.B. Altenheim, Hotel, Kita, Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt) Es ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sowie die technische Ausrüstung im Büro im Formular A5 anzugeben. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Die Angaben beziehen sich nur auf den Bieter bzw. auf jedes Büro einer Bietergemeinschaft. Mitglieder von Bietergemeinschaften werden nicht hinzuaddiert, sondern separat betrachtet. Mindestanforderungen: - jahresdurchschnittliche Beschäftigte des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft in den Jahren 2022, 2023 und 2024: mindestens 4 MA in Vollzeit/ Jahr und - davon technische Fachkräfte: mindestens 3 MA in Vollzeit/ Jahr mit entsprechender Berufsbefähigung Die Inanspruchnahme der Kapazitäten von Nachunternehmern zur Ausführung von Teilen des Auftrags ist möglich. Sofern eine Unterbeauftragung für Teile der Leistung beabsichtigt ist, sind diese zu benennen. Mindestanforderungen: - mindestens Übernahme der Gebäude- und Innenraumplanung nach HOAI § 34 für die Leistungsphasen 1 bis 5 durch den Bieter und - Erfüllung aller Eignungskriterien inkl. Nachweisführung durch die/ den Nachunternehmer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätssicherung
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 25
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 25
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 04/03/2025 14:30 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 04/03/2025 14:30 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer : 032520006006-0-70
Postanschrift : Rathausplatz 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Telefon : +49 51512021417
Fax : +49 51512021569
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : entfällt
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Fax : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d6db89bb-533c-4058-a6ff-53e6c31f9796 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 31/01/2025 07:33 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00073962-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 23/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/02/2025