gesaPflege Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen

Leistungen der Kranken- und Pflegekassen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V und § 5 Absatz 1 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Die Kranken- und Pflegekassen erbringen nach § 20b SGB V und § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären …

CPV: 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Ausführungsort:
gesaPflege Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
Vergabestelle:
BARMER Ersatzkasse
Vergabenummer:
Los 1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : BARMER Ersatzkasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : gesaPflege Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
Beschreibung : Leistungen der Kranken- und Pflegekassen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V und § 5 Absatz 1 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen
Kennung des Verfahrens : 2629b86e-ec49-4f6f-bb96-75f2e6f5ab59
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Nordrhein-Westfalen
Land, Gliederung (NUTS) : Wuppertal, Kreisfreie Stadt ( DEA1A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : stationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Kranken- und Pflegekassen erbringen nach § 20b SGB V und § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen. Entsprechend § 5 Absatz 3 SGB XI hat die Kassengemeinschaft bestehend aus vdek NRW, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, BARMER, BKK Landesverband NORDWEST, BKK EUREGIO, Bahn BKK, BKK VDN, BKK evm, Debeka BKK, Ernst & Young BKK, wmf BKK, Heimat Krankenkasse, R+V BKK, BKK Wirtschaft & Finanzen, Mobil Krankenkasse. Knappschaft, IKK classic, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordwest, SVLFG und ihren Verbänden das aktuelle Förderprogramm „gesaPflege“ entwickelt, das planmäßig am 30.06.2025 endet. Die bisherigen Entwicklungen und Ergebnisse des Projekts sind positiv. 50 Pflegeeinrichtungen konnten über den gesamten Projektverlauf intensiv und nachhaltig nach dem gesaPflege Handlungsleitfaden „Pflegeeinrichtungen gesünder gestalten“ begleitet werden. Durch die Evaluation und die Erprobung liegen weitere bedeutende Erkenntnisse vor, die zur Weiterentwicklung des Handlungsleitfadens beigetragen haben. Dieser Leitfaden dient der Etablierung von nachhaltigen gesundheitsförderlichen Konzepten in stationären Pflegeeinrichtungen – sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Beschäftigten. Die im Rahmen von gesaPflege entwickelten Ansätze – darunter die Prozessbegleitung, die Organisationsentwicklung sowie die Verbesserung von Strukturen für gesundheitsfördernde Maßnahmen – bieten eine solide Grundlage für den weiteren Ausbau des Förderprogramms in NRW. Aufgrund des positiven Projektverlaufs und der gesammelten Erfahrungen soll das Programm im Rahmen einer weiteren Förderperiode von 2025 bis 2029 weitergeführt werden. Im Zuge der beabsichtigten Verlängerung des Projekts fließen neue und zusätzliche Erkenntnisse in die Konzeption und Umsetzung ein. Insbesondere soll die Anzahl der geförderten Einrichtungen erweitert werden, um den Kreis der partizipierenden Pflegeeinrichtungen zu vergrößern. Die Kranken- und Pflegekassen in NRW beabsichtigen, den Auftrag für eine weitere Förderperiode von gesaPflege für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2029 zu vergeben. Ziel ist es, in diesem Zeitraum etwa 40-50 (teil-) stationäre Pflegeeinrichtungen in NRW erneut zu fördern, umfassend zu begleiten und bei der Umsetzung des Gesundheitsförderungsprozesses professionell zu beraten. Basierend auf den Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten, dem im Rahmen von gesaPflege entwickelten Handlungsleitfaden und den Konzepten sowie den damit erzielten Fortschritten, streben die Auftraggeber an, den Vertrag aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals mit folgendem Unternehmen abzuschließen: Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH Rellinghauser Str. 93 45128 Essen
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : gesaPflege Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
Beschreibung : Die Kranken- und Pflegekassen erbringen nach § 20b SGB V und § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen. Entsprechend § 5 Absatz 3 SGB XI hat die Kassengemeinschaft bestehend aus vdek NRW, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, BARMER, BKK Landesverband NORDWEST, BKK EUREGIO, Bahn BKK, BKK VDN, BKK evm, Debeka BKK, Ernst & Young BKK, wmf BKK, Heimat Krankenkasse, R+V BKK, BKK Wirtschaft & Finanzen, Mobil Krankenkasse, Knappschaft, IKK classic, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordwest, SVLFG und ihren Verbänden das aktuelle Förderprogramm „gesaPflege“ entwickelt, das planmäßig am 30.06.2025 endet. Die bisherigen Entwicklungen und Ergebnisse des Projekts sind positiv. 50 Pflegeeinrichtungen konnten über den gesamten Projektverlauf intensiv und nachhaltig nach dem gesaPflege Handlungsleitfaden „Pflegeeinrichtungen gesünder gestalten“ begleitet werden. Durch die Evaluation und die Erprobung liegen weitere bedeutende Erkenntnisse vor, die zur Weiterentwicklung des Handlungsleitfadens beigetragen haben. Dieser Leitfaden dient der Etablierung von nachhaltigen gesundheitsförderlichen Konzepten in stationären Pflegeeinrichtungen – sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Beschäftigten. Die im Rahmen von gesaPflege entwickelten Ansätze – darunter die Prozessbegleitung, die Organisationsentwicklung sowie die Verbesserung von Strukturen für gesundheitsfördernde Maßnahmen – bieten eine solide Grundlage für den weiteren Ausbau des Förderprogramms in NRW. Aufgrund des positiven Projektverlaufs und der gesammelten Erfahrungen soll das Programm im Rahmen einer weiteren Förderperiode von 2025 bis 2029 weitergeführt werden. Im Zuge der beabsichtigten Verlängerung des Projekts fließen neue und zusätzliche Erkenntnisse in die Konzeption und Umsetzung ein. Insbesondere soll die Anzahl der geförderten Einrichtungen erweitert werden, um den Kreis der partizipierenden Pflegeeinrichtungen zu vergrößern. Die Kranken- und Pflegekassen in NRW beabsichtigen, den Auftrag für eine weitere Förderperiode von gesaPflege für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2029 zu vergeben. Ziel ist es, in diesem Zeitraum etwa 40-50 (teil-) stationäre Pflegeeinrichtungen in NRW erneut zu fördern, umfassend zu begleiten und bei der Umsetzung des Gesundheitsförderungsprozesses professionell zu beraten. Basierend auf den Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten, dem im Rahmen von gesaPflege entwickelten Handlungsleitfaden und den Konzepten sowie den damit erzielten Fortschritten, streben die Auftraggeber an, den Vertrag aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals mit folgendem Unternehmen abzuschließen: Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH Rellinghauser Str. 93 45128 Essen
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Nordrhein-Westfalen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn in Bonn gestellt werden. § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn in Bonn gestellt werden. § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung : Basierend auf den Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten, dem im Rahmen von gesaPflege entwickelten Handlungsleitfaden und den Konzepten sowie den damit erzielten Fortschritten, streben die Auftraggeber an, den Vertrag aufgrund eines Alleinstellungsmerkmals mit folgendem Unternehmen abzuschließen: Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH Rellinghauser Str. 93 45128 Essen

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : gesaPflegeVertrag-01

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : BARMER Ersatzkasse
Registrierungsnummer : 993-80195-71
Abteilung : Justiziariat
Postanschrift : Lichtscheider Straße 89
Stadt : Wuppertal
Postleitzahl : 42285
Land, Gliederung (NUTS) : Wuppertal, Kreisfreie Stadt ( DEA1A )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Profil des Erwerbers : https://beschaffungen.barmer.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str.16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : UStID.DE187898232
Postanschrift : Rellinghauser Str.93
Stadt : Essen
Postleitzahl : 45128
Land, Gliederung (NUTS) : Essen, Kreisfreie Stadt ( DEA13 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 23e0535e-af58-45f6-84f5-26374e7884e9 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/01/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00071559-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 23/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/02/2025