Beschreibung
:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen festangestellten VZ-MA inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die "Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen. --------- b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik o.vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "staatlich geprüfter Techniker" oder "Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik o.vgl. nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. --------- c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). --------- d) Auflistung und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien (Referenzbewertung) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.07.2016 - 30.06.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Mindestens drei der ALG 1-3 und 7+8 (HLS) wurden dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig bearbeitet. Gegenstand der Beauftragung und Leistungserbringung waren die ALG 1, 2, 3, 7 und 8. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: - Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8) (max. Punktzahl bei mind. 1,2 Mio €), - Beim Referenzprojekt wurden die LPHen 2, 3, 5-8 dem Bewerber beauftragt und von ihm vollständig bearbeitet (max. Punktzahl bei LPH 2, 3, 5-8). - Gegenstand der Beauftragung und Leistungserbringung waren ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (ALG 1, 2, 3: jeweils 2 Punkte, ALG 7, 8: jeweils 1 Punkt) - Generalsanierung im Hochbau (falls ja: volle Punktzahl), - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). -- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: - Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8) (max. Punktzahl bei mind. 0,75 Mio €), - Beim Referenzprojekt wurden die LPHen 2, 3, 5-8 dem Bewerber beauftragt und von ihm vollständig bearbeitet (max. Punktzahl bei LPH 2-3 und 5). - Gegenstand der Beauftragung und Leistungserbringung waren ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (ALG 1, 2, 3: jeweils 2 Punkte, ALG 7, 8: jeweils 1 Punkt) - Sanierungsmaßnahme im Bereich Wärmeversorgung - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ------------ Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für: - Zusammenarbeit mit öffentliche AG / einschlägige Vergaberichtlinien (falls ja: volle Punktzahl) - Mitwirkung beim Verwendungsnachweis für Fördermitteln (mit Benennung d. Förderprogramms) (falls ja: volle Punktzahl) - Gegenstand des Referenzprojekt ist eine Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikumsverkehr - Gegenstand ist eine Maßnahme, die in mehreren Bauabschnitten umgesetzt wurde (falls ja: volle Punktzahl) - Gegenstand ist die Planung eines Gebäudes für die öffentliche Nutzung, unter Berücksichtigung spezieller baulicher Anforderungen beim Bauen für Kinder (falls ja: volle Punktzahl) - Vorgaben der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1-R wurden eingehalten (falls ja: volle Punktzahl) e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.