Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2025 für die VRN-Linienbündel St. Leon-Rot/Sandhausen und Leimen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 …

CPV: 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße), 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Frist:
14. Februar 2025 10:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen
Vergabestelle:
Rhein-Neckar-Kreis
Vergabenummer:
E93976648

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Kreis
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen
Beschreibung : Der Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadt Heidelberg beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2025 für die VRN-Linienbündel St. Leon-Rot/Sandhausen und Leimen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Kennung des Verfahrens : 1b7d12db-7241-49c8-8aa1-d887620c249a
Vorherige Bekanntmachung : 609214-2023
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen.

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : [ § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) ] ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : [ § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Betrugsbekämpfung : [ § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Korruption : [ § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : [ § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Entrichtung von Steuern : [ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Zahlungsunfähigkeit : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : [ § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) ] ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 1 Leimen
Beschreibung : Linie 723 Leimen-Nußloch-Wiesloch Linie 724 Schnellbus: Wiesloch-Nußloch-Heidelberg Linie 726 Schulverkehr: Leimen-St.Ilgen-Sandhausen Linie 749 Leimen-Nußloch-Walldorf-Wiesloch-Walldorf Bhf Linie 751 Citybus Leimen: Leimen-St.Ilgen Bf-Fasanerie-Leimen Linie 757 Heidelberg-Leimen-Gaiberg-Schatthausen Linie 758 Citybus Leimen: Leimen-Gewerbegebiet Nord-Fasanerie-Sandhausen Linie 759 St. Ilgen-Nußloch-Sandhausen-St. Ilgen
Interne Kennung : E93976648

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 08/12/2035
Laufzeit : 10 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung : Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 609214-2023
Zusätzliche Informationen : Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de .

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 14
Beschreibung : 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6 Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 15
Beschreibung : 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 13
Beschreibung : Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe). c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen • Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3 e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4 Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E93976648

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E93976648
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 14/02/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 137 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 14/02/2025 10:15 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Linienverkehr gemäß § 42 PBefG Los 2 St. Leon-Rot-Sandhausen
Beschreibung : Linie 719 Neulußheim-St.Leon-Rot-Rot-Malsch Bf Linie 720 Heidelberg-Sandhausen-Walldorf-St.Leon-Rot Linie 721 HD-Neuenheim-Sandhausen-Walldorf-Wiesloch-Walldorf Bf Linie 722 HD-Kirchheim-Sandhausen-HD Kirchheim Linie 725 Ortsbus Sandhausen: St.Ilgen-Bf-Rathaus-Schillerstraße-Lebenshilfe-Rathaus-St.Ilgen-Bf
Interne Kennung : E93976648

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Leimen und St. Leon-Rot/Sandhausen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 08/12/2035

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung : Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 609214-2023
Zusätzliche Informationen : Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de .

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 14
Beschreibung : 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6 Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 15
Beschreibung : 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. 15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Angebotsbedingungen Ziffer 13
Beschreibung : Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe). c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen • Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3 e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4 Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E93976648

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E93976648
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 14/02/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 137 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 14/02/2025 10:15 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer : Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift : B 1, 3-5
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68159
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Telefon : 0621107700
Internetadresse : https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Kreis
Registrierungsnummer : DE143296677
Postanschrift : Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69115
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Telefon : 0621107700
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Stadt Heidelberg
Registrierungsnummer : DE 143296597
Postanschrift : Marktplatz 10
Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69117
Land, Gliederung (NUTS) : Heidelberg, Stadtkreis ( DE125 )
Land : Deutschland
Telefon : 0621107700
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 30044508-ddc4-405f-a502-7528d3b3e947 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/01/2025 18:12 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00016221-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 7/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/01/2025