Beschreibung
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Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz, Umfang von Leistungen von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr). Zwei Referenzprojekte, zu erreichen sind 80 von 100 Punkten (40 pro Referenz) , Mindestanforderung an die Referenzprojekte: Baulich fertiggestellter Neubau, mind. LPH 2-8 gem. § 34 HOAI geplant, mit Baubeginn nach 01.01.2018. Differenziert gewertet werden: LPH 2-8 HOAI § 34 selbst (nicht durch Nachunternehmer) geleistet und abgeschlossen, LPH 6 und 7 bei vergaberechtlicher rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, Bruttokosten für KG 300+400 gem. DIN 276 brutto, Honorarzone gem. § 35 HOAI, Komplexität des Referenzprojektes d.h. Umfang der unterschiedlichen Funktionsbereiche, Aufenthaltsräume mit rechtlichen Anforderungen zur Lüftung. Sonstiges: Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV)