Beschreibung
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Ersatzneubau EÜ Hamburger Straße mit Hp. Dresden Cotta, km 2,182 Strecke 6248 inkl. Straßenbau, Straßenbahn und Medienumverlegung im Kreuzungsbereich sowie weiterer Zusammenhangsleistungen
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Die Ausschreibung (als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis; keine Vergabelose, keine losweisen Angebote!) umfasst folgende Leistungsinhalte: Baubehelfe: Ertüchtigung Alte Meißner Straße bis Elberadweg für bauzeitliche Fußgängerumleitung, Ausbau und Transport von 2 Hilfsbrücken ZH 12 und 2 Hilfsbrücken ZH 19, Transport und Einbau einer Hilfsbrücke ZH 19 inkl. Gründungsarbeiten, ca. 80 m Baugrubenverbauten im Pläner, ca. 450 m Gleislängsverbau, Kabelhilfsbrücke inkl. Kabelhilfstrassen und mehrfache Kabelumverlegungen LST, TK, EEA; Rückbau: 4 Stahlbeton-Plattenbalken (Bahnsteigüberbauten) mit ca. 27 m Länge, 2 gemauerte Brückenwiderlager (teils mit Stahlbeton-Vorsatzschale), mehrere Hilfsbrückengründungen, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Oberleitungsanlage, ca. 330 m Bahnsteig in konventioneller Bauweise (davon 125 m mit GFK-Belag und Stahlunterbau) mit 2 Zugangsrampen, ca. 150 m gemauerte Stützbauwerke, ca. 450 m Straßenfahrbahn Asphalt- und Pflasterbelag mit LSA und Beleuchtung, ca. 450 m zweigleisige Straßenbahn mit Fahrleitungsmaste und -fundamente; Neubau: Eisenbahnüberführung als zweifeldriger schiefwinkliger Stahlbetonrahmen, Halbfertigteilbauweise mit Ortbetonergänzung, 32 m Gesamtstützweite, Flachgründung; ca. 200 m Stützbauwerke in Stahlbeton bis 3 m Höhe, ca. 520 m Lärmschutzwände bis 3 m Höhe mit Bohrpfahlgründung (teils auf Stahltorsionsbalken), 2 Außenbahnsteige NL 170 m in konventioneller Bauweise (teils auf EÜ) mit eingehaustem Treppenzugang / Bahnsteigdach und Aufzugsschacht, Ausstattung, Blinden- und Wegeleitsystem, ca. 500 m zweigleisige Strecke einschl. Kabeltiefbau, Entwässerung und Oberleitungsanlage, ca. 400 m Straßenfahrbahn in BK 32 mit Asphaltbelag bis ca. 32 m Breite einschl. Beleuchtung, LSA und Grundstückszufahrten, ca. 400 m zweigleisige Straßenbahn (ohne Fahrleitungsanlage!) und Haltestelle einschl. Ausstattung; Weiteres: Baufeldfreimachung einschl. Kampfmittelsondierung; Verkehrssicherung für Bau unter Eisenbahn- und Straßenverkehr; Sicherung und bauzeitliche Überwachung Stollenportal "Tiefer Elbstolln"; Tiefbau für Böschungsstabilisierung (mit Felssicherungsnetz) und Medienumverlegungen Straße; LBP-Maßnahmen einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; Hinweis: Ergänzende Ausführungs- und Werkplanung (AP wird für alle Fachgewerke beigestellt); beengtes innerstädtisches Baufeld; paralleles Arbeiten mit anderen Auftragnehmern ***** Weitere zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO(EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. *** Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind. Die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor bzw. in 5.1.6 und 5.1.9 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: - Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH, 2. wkp Planungsbüro für Bauwesen GmbH, 3. mgp Ingenieurgesellschaft Goldemund + Hofmann GbR, 4. IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH; Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftliche Abhängigkeit besteht. *** Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist (auf 5.1.11 wird hingewiesen). Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten. *** Unterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. *** Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. *** Sicherheitsleistungen siehe 5.1.12. *** Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. *** Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Zuschlagskriterien (siehe 5.1.10) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen siehe 5.1.12