Beschreibung
:
A. Gesamtprojektleitung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft benennt namentlich eine Gesamtprojektleitung, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Die Gesamtprojektleitung muss über einen einschlägigen Hochschulabschluss (Bau-/Immobilienwirtschaft, Architektur, Städtebau, Versorgungstechnik, Haustechnik, Bauingenieurwesen oder vergleichbar) verfügen sowie nachweislich wenigsten 12 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung von Baumaßnahmen verfügen. Diese Person muss nachweislich als Gesamtprojektleitung bereits über Erfahrungen mit mindestens einem vergleichbaren Projekt haben, in welchem die Person als Projektverantwortlicher die Leistungen Planung und Bau gemeinsam verantwortet haben muss. Mindestanforderungen an die Referenz(en) der Gesamtprojektleitung: (i) Gesamtprojektleitung hat das Referenzprojekt als Projektverantwortlicher der Leistungen Planung und Bau verantwortet. (ii) Neubau-, Sanierungs- und Erweiterungsprojekt im Bereich von Büro-/Verwaltungs-, Freizeit-/Sport-, Kultur-/Sakralbauten oder vergleichbar komplexem Bauvorhaben (Komplexität HOZ IV). (iii) Bauabnahme zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Teilnahmefrist. (iv) Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Der Nachweis ist durch Eigenerklärung inklusive Angabe der Kontaktinformationen (Name der Auskunftsperson, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers sowie weiteren Angaben, die zur Überprüfung der Erfüllung von Mindestanforderungen erforderlich sind, zu erbringen. Die Auskunft über die berufliche Qualifikation, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss. B. Stellvertretende Gesamtprojektleitung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft benennt namentlich eine/n stellvertretenden Gesamtprojektleiter/in, der/die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Der/die stellvertretende Gesamtprojektleiter/in, muss über einen einschlägigen Hochschulabschluss (Bau-/Immobilienwirtschaft, Architektur, Städtebau, Versorgungstechnik, Haustechnik, Bauingenieurwesen oder vergleichbar) sowie über nachweislich wenigstens 12 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung von Baumaßnahmen verfügen. Diese Person muss nachweislich als stellvertretende Gesamtprojektleitung bereits Erfahrungen mit mindestens einem vergleichbaren Projekt haben, in welchem die Person als stellvertretende Projektleitung die Leistungen Planung und Bau gemeinsam verantwortet haben muss. Mindestanforderungen an die Referenz(en) der stellvertretenden Gesamtprojektleitung: (i) Stellvertretende Gesamtprojektleitung hat das Referenzprojekt als Projektverantwortlicher der Leistungen Planung und Bau verantwortet. (ii) Neubau-, Sanierungs- und Erweiterungsprojekt im Bereich von Büro-/Verwaltungs-, Freizeit-/Sport-, Kultur-/Sakralbauten oder vergleichbar komplexen Bauvorhaben (Komplexität HOZ IV). (iii) Bauabnahme zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Teilnahmefrist. (iv) Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Der Nachweis ist durch Eigenerklärung inklusive Angabe der Kontaktinformationen (Name der Auskunftsperson, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers sowie weiteren Angaben, die zur Überprüfung der Erfüllung von Mindestanforderungen erforderlich sind, zu erbringen. Die Auskunft über die berufliche Qualifikation, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.