Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Entrichtung von Steuern
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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