Beschreibung
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. A. 1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist, (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung : Mindestkriterium: 5 Mitarbeiter 2.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens sieben Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B. B. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen 2 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, die beiden bestbewerteten Referenzen fließen in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 2 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen. Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet): Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung - Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat - Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet) a- Objektart: Nachweis von zwei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 90 Punkte pro Referenzprojekt). Objektart: Museen, Bibliothek/Archive, Ausstellungsgebäude, Veranstaltungsgebäude, Sakralbauten, Kongresszentren, Ausstellungsgebäude, Theater-, Opern-, Konzertgebäude, Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Gemeinde-zentren, Lichtspielhäuser b. Referenzen aus dem Bereich Sonderbau c. Anrechenbare Kosten der KG 300 + 400 d. Projektgröße in m² BGF e. Beauftragte Leistungsphasen LPH 3-5 f. Nachweis einer energieeffizienten Bauweise (min. KfW 40) g. Nachweis einer denkmalgeschützten Bauweise h. Nachweis eines abgeschlossenen zertifizierten Bauvorhabens nach den Systemen BREEAM, LEED oder DGBN i. Erfahrung mit Museumsbauten Maximal sind 180 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Eignungskriterien der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift 1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL). 2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt. 3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. - Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen. - Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben. - Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.