1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung