Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate

Direct Air Capture Anlage Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate

CPV: 42996700 Abscheider
Ausführungsort:
Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate
Vergabestelle:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Vergabenummer:
I50 / 42350386

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate
Beschreibung : Direct Air Capture Anlage
Kennung des Verfahrens : bd197fee-6bf4-4723-a5fe-be8035206b5c
Interne Kennung : I50 / 42350386
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Bei dem hier in Auftrag zu gebenden Vertrag handelt es sich um Lieferungen / Leistungen, die nach VgV zu vergeben sind. Es wurde ein offenes Verfahren am 19.04.2024 (E49546945) durchgeführt, dass zu keinen Angeboten geführt hat. Im Verfahren hat lediglich Skytree ein verspätetes Angebot abgegeben. Kein anderes Unternehmen hatte die Unterlagen heruntergeladen. Das verspätete Angebot erfüllte die Eignungskriterien, aber war jedoch nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen. Bei einem gescheiterten offenen Verfahren ist in den Fällen des § 14 Abs 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Bei Skytree lagen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vor. Die Eignungskriterien wurden erfüllt. Nun sind bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs 4 Nr. 1 VgV grundsätzlich zur Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes mehrere Anbieter zu beteiligen (siehe Müller-Wrede, 2016, Kommentar GWB Vergaberecht S. 373, RZ 52). Dies folgt auch schon aus § 51 VgV. In diesem Fall konnte jedoch im vorherigen offenen Verfahren und in der vorangehenden Marktrecherche weder ein weiteres geeignetes Unternehmen identifiziert werden, noch hat sich ein solches im Rahmen des offenen Verfahren gezeigt. Bereits in der Marktrecherche wurde wegen der technischen Anforderung vermutet, dass der Markt der potenziellen Anbieter wegen der Kombination der technischen Eignungskriterien sehr klein ist. Diese waren gem. der Marktrecherche des IEK-9 bei der weltweit ca. 20 Firmen bekannt sind, die Anlagen zur Abtrennung von CO2 aus Luft (DAC-Anlagen) entwickeln. Hiervon wurden einige erst in den vergangenen Jahren gegründet und sind noch nicht in der Lage eine DAC-Anlage auf dem Markt anzubieten (bspw. Carbyon) oder fokussieren sich auf den Vertrieb von CO2-Zertifikaten/CO2-Credits anstatt von DAC-Anlagen (bspw. Carbon Capture Inc.). Zudem ist die Anforderung keinen Netto-Wasserverbrauch oder bestenfalls einen Gewinn an Wasser aufzuweisen derzeit nur für Firmen gegeben, die Amin-basierte Adsorbentien einsetzen. Bereits aus diesen beiden Gründen ist davon auszugehen, dass die Menge an Firmen, die potentiel eine geeignete DAC-Anlage anbieten können, stark beschränkt ist. Bei den verbliebenden Firmen bestehen Zweifel daran, dass deren Anlagen notwendigerweise die Flexibilität besitzen, sowohl eigenständig die Regenerierung durchzuführen, als auch Abwärme zur Regenerierung einzukoppeln. Diese Möglichkeit ist bei der DAC-Anlage der Firma Skytree gegeben. Ebenso soll die zu beschaffende Anlage über eine gute Energieeffizienz verfügen, welche, sofern möglich, bei 3 kwh pro kg CO2 oder niedriger liegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur die Firma Skytree in der Lage eine solche energieeffiziente Anlage anzubieten, die zudem alle oben genannten Spezifikationen erfüllt. Wie uns auch das durchgeführte offene Verfahren bestätigt, stehen geeignete Bieter nicht in der ausreichenden (Mindest-)Zahl zur Verfügung und das Vergabeverfahren kann nach Rechtsprechung des EuGH fortgeführt werden (siehe Müller-Wrede, 2017, Kommentar VGV/UVGO einschließlich VergStatVO, S. 1010, RZ 25). Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird der Auftrag an die Firma Skytree vergeben.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42996700 Abscheider

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 704 100 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate
Beschreibung : Direct Air Capture Anlage mit Fokus auf die CO2 Produktionsrate
Interne Kennung : I50/42350386

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42996700 Abscheider

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wilhelm-Johnen Straße
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52425
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 704 100 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1000 Punkte festgelegt. 1000 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Die Punkte werden mit der Gewichtung multipliziert.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Forschungszentrum Jülich GmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Forschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 704 100 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Bei dem hier in Auftrag zu gebenden Vertrag handelt es sich um Lieferungen / Leistungen, die nach VgV zu vergeben sind. Es wurde ein offenes Verfahren am 19.04.2024 (E49546945) durchgeführt, dass zu keinen Angeboten geführt hat. Im Verfahren hat lediglich Skytree ein verspätetes Angebot abgegeben. Kein anderes Unternehmen hatte die Unterlagen heruntergeladen. Das verspätete Angebot erfüllte die Eignungskriterien, aber war jedoch nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen. Bei einem gescheiterten offenen Verfahren ist in den Fällen des § 14 Abs 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Bei Skytree lagen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vor. Die Eignungskriterien wurden erfüllt. Nun sind bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs 4 Nr. 1 VgV grundsätzlich zur Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes mehrere Anbieter zu beteiligen (siehe Müller-Wrede, 2016, Kommentar GWB Vergaberecht S. 373, RZ 52). Dies folgt auch schon aus § 51 VgV. In diesem Fall konnte jedoch im vorherigen offenen Verfahren und in der vorangehenden Marktrecherche weder ein weiteres geeignetes Unternehmen identifiziert werden, noch hat sich ein solches im Rahmen des offenen Verfahren gezeigt. Bereits in der Marktrecherche wurde wegen der technischen Anforderung vermutet, dass der Markt der potenziellen Anbieter wegen der Kombination der technischen Eignungskriterien sehr klein ist. Diese waren gem. der Marktrecherche des IEK-9 bei der weltweit ca. 20 Firmen bekannt sind, die Anlagen zur Abtrennung von CO2 aus Luft (DAC-Anlagen) entwickeln. Hiervon wurden einige erst in den vergangenen Jahren gegründet und sind noch nicht in der Lage eine DAC-Anlage auf dem Markt anzubieten (bspw. Carbyon) oder fokussieren sich auf den Vertrieb von CO2-Zertifikaten/CO2-Credits anstatt von DAC-Anlagen (bspw. Carbon Capture Inc.). Zudem ist die Anforderung keinen Netto-Wasserverbrauch oder bestenfalls einen Gewinn an Wasser aufzuweisen derzeit nur für Firmen gegeben, die Amin-basierte Adsorbentien einsetzen. Bereits aus diesen beiden Gründen ist davon auszugehen, dass die Menge an Firmen, die potentiel eine geeignete DAC-Anlage anbieten können, stark beschränkt ist. Bei den verbliebenden Firmen bestehen Zweifel daran, dass deren Anlagen notwendigerweise die Flexibilität besitzen, sowohl eigenständig die Regenerierung durchzuführen, als auch Abwärme zur Regenerierung einzukoppeln. Diese Möglichkeit ist bei der DAC-Anlage der Firma Skytree gegeben. Ebenso soll die zu beschaffende Anlage über eine gute Energieeffizienz verfügen, welche, sofern möglich, bei 3 kwh pro kg CO2 oder niedriger liegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur die Firma Skytree in der Lage eine solche energieeffiziente Anlage anzubieten, die zudem alle oben genannten Spezifikationen erfüllt. Wie uns auch das durchgeführte offene Verfahren bestätigt, stehen geeignete Bieter nicht in der ausreichenden (Mindest-)Zahl zur Verfügung und das Vergabeverfahren kann nach Rechtsprechung des EuGH fortgeführt werden (siehe Müller-Wrede, 2017, Kommentar VGV/UVGO einschließlich VergStatVO, S. 1010, RZ 25). Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird der Auftrag an die Firma Skytree vergeben.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Skytree Technology B.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : 24071
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 704 100 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : I50/42350386
Datum der Auswahl des Gewinners : 03/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 03/02/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 704 100 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 704 100 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Registrierungsnummer : DE122624631
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52425
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Telefon : 02461 61-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 94990
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Skytree Technology B.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : NL03743340
Stadt : Amsterdam
Postleitzahl : 1098
Land, Gliederung (NUTS) : Groot-Amsterdam ( NL329 )
Land : Niederlande
Telefon : +31 (0)6 81177656
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Keiner Rob Van Straten
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Niederlande
Postanschrift : Science Park 301
Stadt : Amsterdam
Postleitzahl : 1098 XH
Land, Gliederung (NUTS) : NL329
Land : Niederlande
Telefon : +31 (0)6 81177656
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b7e054cc-6608-4cd8-aedd-f7593fa8ea97 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/02/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00076944-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 24/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/02/2025