Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor

Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor Baubeschreibung: Als vorgezogene Baumaßnahme zum Neubau des Radiopharmakalabors, östlich vom Bestand des UKA, soll der Dachbereich Etage 10 am Treppenhaus A6 erneuert werden. Auf dieser Dachfläche werden die Technikaufbauten bzw. Lüftungsgeräte und Versorgungsleitungen für den Neubau des Radiopharmakalabors installiert werden. Die Lüftungsleitungen werden vom Neubau über die …

CPV: 45261210 Dachdeckarbeiten
Frist:
17. Februar 2025 09:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
Vergabestelle:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Vergabenummer:
2024-0660-JB

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Aachen AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
Beschreibung : Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
Kennung des Verfahrens : 70e85ded-71e2-4159-9c8c-41a84d9a4c05
Interne Kennung : 2024-0660-JB
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45261210 Dachdeckarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Pauwelsstr. 30
Stadt : Aachen
Postleitzahl : 52074
Land, Gliederung (NUTS) : Städteregion Aachen ( DEA2D )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTDR8A2G3 Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Korruption : Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Zahlungsunfähigkeit : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Entrichtung von Steuern : Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Dachdeckerarbeiten - Radiopharmakalabor
Beschreibung : Baubeschreibung: Als vorgezogene Baumaßnahme zum Neubau des Radiopharmakalabors, östlich vom Bestand des UKA, soll der Dachbereich Etage 10 am Treppenhaus A6 erneuert werden. Auf dieser Dachfläche werden die Technikaufbauten bzw. Lüftungsgeräte und Versorgungsleitungen für den Neubau des Radiopharmakalabors installiert werden. Die Lüftungsleitungen werden vom Neubau über die Fassade Ost zur Dachfläche geführt. Zeitgleich wird eine erforderliche Baustelleneinrichtungsfläche (Bucht) und die Fundamentplatte für den zu versetzenden Sauerstofftank hergestellt. Diese Leistungen werden in einem separaten LV abgefragt. Der zukünftige Neubau des Radiopharmakalabors wird in einem 2. Bauabschnitt unmittelbar neben der Technikfläche angebaut. Der zukünftige Anbau besteht aus einem oberirdischen Gebäudeteil, das auf der Ebene -4 und -3 an den Bestand angebunden wird und einem unterirdischen Gebäudeteil des Zyklotronenbunkers. Der Dachbereich der Etage 10, am Treppenhaus A6 gelegen, wird für zusätzliche Technikaufbauten bzw. Lüftungsgeräte und Versorgungsleitungen für den Neubau des Radiopharmakalabors erneuert. Dies beinhaltet das vollständige Abtragen des Dachaufbaus bis zur Rohdecke der betroffenen Dachfläche der Technikkonsolen, sowie der Randabdeckungen an Attika, Wänden und Stahlbetonkonsolen. Die Dachflächen inkl. Abdichtung, und Dämmung und Dachbeläge wie Betonplatten und Gitterroste sowie alle zugehöriger Rand- und Konsolenanschlüsse sind wiederherzustellen. Die Dacheinläufe im Bestand sind inklusive Ausbildung des Gefälles in den Dachaufbau anzuarbeiten und herzustellen. Der Baustellenzugang für Personen und Material erfolgt ausschließlich über einen Fassadenaufzug an der Ost-Fassade des UKA. Zusätzlich kann der Bauaufzug am C4 genutzt werden und ist mit spezieller Freigabe befahrbar. Die Nutzung des Treppenhauses ist ggfls. für Personen in Abstimmung mit dem UKA möglich. Die Baumaßnahme wird bei vollem Betrieb durchgeführt.
Interne Kennung : 2024-0660-JB

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45261210 Dachdeckarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Pauwelsstr. 30
Stadt : Aachen
Postleitzahl : 52074
Land, Gliederung (NUTS) : Städteregion Aachen ( DEA2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 02/06/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nach Aufforderung durch die Vergabestelle hat der Bieter seine Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag bei der Vergabestelle des UK Aachen einzureichen. Die Urkalkulation kann von Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, nach Ablauf der Zuschlagsfrist, von dem Auftragnehmer nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung, zurückgefordert werden.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - VOB/A EU - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 10/02/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Frist für den Eingang der Angebote : 17/02/2025 09:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 14 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : .
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 17/02/2025 09:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : .
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Angebotssammelstelle - elektronisch-
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer : .
Postanschrift : Pauwelsstr. 30
Stadt : Aachen
Postleitzahl : 52074
Land, Gliederung (NUTS) : Städteregion Aachen ( DEA2D )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 2418080782
Fax : +49 2418082504
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer : Keine Angabe
Postanschrift : Zeughausstr. 2 - 10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473055
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Angebotssammelstelle - elektronisch-
Registrierungsnummer : Keine Eingabe
Postanschrift : Die schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
Stadt : Aachen
Postleitzahl : 52074
Land, Gliederung (NUTS) : Städteregion Aachen ( DEA2D )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Frau J. Bubic
Telefon : +49 2418080782
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5c8f7379-7250-4608-a142-a3b3e5ed5237 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/01/2025 14:32 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00031666-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 11/2025
Datum der Veröffentlichung : 16/01/2025