Beschreibung
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Der Wettbewerb wird als nichtoffener, anonymer, einphasiger Realisierungswettbewerb mit drei Losen (Los 1 bis 3) nach RPW 2013 durchgeführt. Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb werden Architekt:innen aufgefordert. Der Realisierungswettbewerb umfasst den nördlichen Bereich des im Nordwesten gelegenen Blocks B (Grunerstraße / Molkenmarkt / Jüdenstraße), genannt Block B/1, der in drei Lose unterteilt ist. Jedes Los besteht aus mehreren benachbarten Häusern. Je Los werden sieben Bewerbungen zuzüglich drei Nachrückende mit den höchsten Punktzahlen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Drei Bietergemeinschaften sind je Los bereits gesetzt. Je Los sind Mindestanforderungen an Eignungskriterien zu erfüllen und Referenzen mit Mindestanforderungen nachzuweisen. Nur wenn alle Mindesanforderungen erfüllt sind, werden die geforderten Referenzen nach vorgegebenen Bewertungskriterien bepunktet. Je Los ist ein Teilnahmebogen bereitgestellt, der vollständig ausgefüllt mit den darin geforderten Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien und den Angaben zu den geforderten Referenzen einzureichen ist. Ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend diesen Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 3 (3) RPW). Die Eignungs- und Bewertungskriterien des Teilnahmewettbewerbs sind je Los zusätzlich zu der Bekanntmachung in einer beiliegenden Matrix und im Teilnahmebogen übersichtlich dargestellt. Ein/e Bewerber/ Bewerbergemeinschaft kann sich mit max. einer Bewerbung auf max. ein Los bewerben. Bewirbt sich ein/e Bewerber / Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose bzw. mehrfach auf ein Los, werden alle Bewerbungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Ein Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe kann sich nur an einer Bewerbung beteiligen, eine Mehrfachbeteiligung führt zum Ausschluss aller beteiligten Bewerbungen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Wettbewerbsverfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bei Bewerbergemeinschaften und Bewerbern mit Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe können die Mindestanforderungen in Summe nachgewiesen werden. Auch im Hinblick auf die Planungsaufgabe jedes Loses, empfiehlt die Ausloberin ausdrücklich eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft. Hierdurch können im Wettbewerb innerhalb eines Loses die einzelnen Häuser mit den geforderten unterschiedlichen architektonischen Handschriften entwickelt und damit eine höhere gestalterische Vielfalt gewährleistet werden. Die Architektenkammer Berlin wirkt entsprechend der RPW 2013 vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit. Die voraussichtlichen Termine des Wettbewerbsverfahrens sind: Ausgabe der Auslobung: Juni 2025 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: August 2025 / Preisgerichtssitzung: Oktober 2025. Nach dem Wettbewerb beabsichtigt die Ausloberin, Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchzuführen. Die Zuschlagskriterien der anschließenden Verhandlungsverfahren sind unter Pkt. 5.10 genannt, sie sind für alle Lose identisch.
Zentrale Elemente des Verfahrens
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Der Molkenmarkt befindet sich geographisch im historischen Zentrum Berlins. Hier soll ein neues, zukunftsfähiges und innovatives Quartier mit einer innenstadttypischen Nutzungsmischung für eine dauerhafte Standortattraktivität entstehen. Um funktional und gestalterisch ein Teil des innerstädtischen Stadtraums zu werden und sich im Wettstreit um Aufmerksamkeit und Frequentierung erfolgreich positionieren zu können, soll sich das Quartier durch eine eigenständige Strahlkraft mit besonderer Identität auszeichnen. Eine hohe Erlebnisqualität durch kurzweilige und öffentlichkeitswirksame Nutzungsmischung sowie eine hohe Aufenthaltsqualität mit attraktiver Gestaltung der Gebäude und öffentlichen Räumen, sollen einen unverwechselbaren urbanen Charakter entstehen lassen. Die unterschiedlichen Nutzungen wie Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Bildung sollen standort und nachbarschaftsverträglich zusammen mit vielfältigen und bezahlbaren, d.h. wirtschaftlich zu errichtende und zu betreibende, Wohnformen zu einem lebendigen Quartier entwickelt werden. Gleichzeitig soll sich das Quartier zu den Baudenkmalen der Umgebung positionieren und die Entwicklung von Geschichte sensibel ablesbar machen. In Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von Berlin wurden ab 2020 mehrstufige, städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Rahmenplan Molkenmarkt zusammengeführt wurden und mit den darauf aufbauenden Bebauungsleitlinien die Charta Molkenmarkt bilden. Die Charta ist neben dem Bebauungsplan 1–14 die zentrale Grundlage für die Aufgabenstellungen der Wettbewerbe für Hochbauten und Freiräume. Das zukünftige Quartier wird aus mehreren Blöcken bestehen. Die Blöcke A und B werden durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) realisiert. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist ein im Nordwesten gelegener Teilbereich des Block B mit der Bezeichnung Block B/1 zwischen der Grunerstraße, dem Molkenmarkt und der Jüdenstraße. Der Wettbewerb für Block B/1 ist in drei Lose eingeteilt, die sich jeweils aus mehreren Häusern zusammensetzen. Jedes Los stellt durch seine unterschiedliche stadträumliche Lage, spezifische Nutzungen und variierende Bauvolumina spezifische Herausforderungen an die jeweilige Planung. Ziel des Wettbewerbsverfahrens für alle Lose ist es, innovative, zukunftsfähige und in hohem Maße vielfältige Entwürfe für eine nachhaltige und attraktive Bebauung zu erhalten. Erwartet werden individuelle Häuser, die mit überzeugender Qualität in Gliederung, Materialität und feinkörniger Durchbildung, ein differenziertes, vielfältiges und stimmiges Ensemble erzeugen können. Im Anschluss an den Wettbewerb ist beabsichtigt, für jedes Los ein VgV-Verfahren gemäß §14 Abs. 4 Nr.8 VgV mit allen Preisträger:innen des jeweiligen Loses durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung eines Bieters bzw. Bietergemeinschaft je Los als Objektplaner, Leistungsbild Gebäude u. Innenräume gem. § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (für Untergeschoss und alle Obergeschosse) für die Leistungsphasen (LP) 1-3, LP 4 in Teilen (Ausarbeitung der Genehmigungsplanung, d.h. insbesondere Klärung der Genehmigungsfähigkeit, Erarbeiten der Vorlagen u. Nachweise), LP 5 in Teilen (Leitdetails) u. LP 8 in Teilen (künstlerische Oberleitung). Die Informationen zur Vergabe liegen den Bekanntmachungsunterlagen bei. Voraussetzung für die Beauftragung u. Umsetzung des jeweiligen Entwurfes ist eine Realisierung im Kostenrahmen, eine durch die AG gesicherte Finanzierung, die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens u. die Zustimmung zum Bauvorhaben durch den Aufsichtsrat der Ausloberin. Im Falle einer Nichtbeauftragung sind Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche ausgeschlossen. Die Ausloberin beabsichtigt, zeitnah weitere separate Realisierungswettbewerbe für den südlichen Teilbereich von Block B u. Block A durchzuführen. Daher beabsichtigt sie derzeit mit der Bearbeitung der Planungsleistung für den Block B/1 erst dann zu beginnen, wenn der Realisierungswettbewerb für den südlichen Blockbereich von Block B und dessen anschließende Vergabeverfahren abgeschlossen wurden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht neu vergütet, wenn und soweit der abgegebene Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Parallel zum ersten Wettbewerb beabsichtigt die Ausloberin ein separates VgV–Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für beide Blöcke zur Vergabe einer Generalplanungsleistung. Schwerpunkt der Aufgabe der Generalplanung soll die Zusammenführung der Genehmigungsplanungen der Objektplaner zu einem oder mehreren Bauanträgen für das gesamte Bauvorhaben, das Herbeiführen der Genehmigung/en, die Fachplanung über alle Lose in der LP 1-4 hinweg, sowie die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung durch Mitwirkung und Prüfung der vom Generalunternehmer auszuarbeitenden Ausführungsplanung im Sinne der ausgewählten Wettbewerbsentwürfe u. unter Berücksichtigung der Leitdetails sein. Zudem sollen Teile der LP 6, 7 und 8 an den Generalplaner vergeben werden. Über ein weiteres EU-weites VgV–Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb beabsichtigt die Ausloberin einen Generalunternehmer für die Bebauung der beiden Blöcke A+B inkl. Ausführungsplanung auszuwählen. Die Freianlagenplanung soll in einem separaten, derzeit noch nicht konzipierten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.