Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe

Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe

CPV: 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Ausführungsort:
Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Vergabestelle:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Vergabenummer:
0230.0/9-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Regierungspräsidium Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Beschreibung : Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Kennung des Verfahrens : 43b40548-942c-4c3d-93a8-a2676c0f0df0
Vorherige Bekanntmachung : 614952-2024
Interne Kennung : 0230.0/9-24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Felsstraße 2-4
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76185
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YMYS
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Beschreibung : Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Interne Kennung : 0230.0/9-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Preisgleitklausel Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Felsstraße 2-4
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76185
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 03/05/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 614952-2024
Zusätzliche Informationen : Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstelle von Barauszahlungen eine physische als auch digitale Bezahlkarte zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dieser ist die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten möglich. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person wird eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. a) Abruf Option 1 Bezahlkarte Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. b) Abruf Option 2 Taschengeld Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 28.04.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.2 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte eine Auszahlung der Geldleistungen weiterhin noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 20.04.2025 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Leistungen nach Ziff. 19.2.2 jederzeit abrufen. Sollte er diesen Abruf widerrufen, kann er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut jederzeit abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.2, in Textform angekündigt. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Bezahlkarte a) Entgegennahme und sichere Verwahrung der vom Auftraggeber ausgelieferten Bezahlkarten samt PIN. Sichere Verwahrung und Rückleitung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten an den Auftraggeber. b) Ausgabe der Bezahlkarte an die Bewohnenden, welche nicht bereits in einer anderen Einrichtung eine Bezahlkarte erhalten haben, und ggf. Unterstützung bei der Aktivierung sowie Dokumentation der Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. Bei Übergabe der Bezahlkarte haben die Bewohnenden ein Empfangsbekenntnis zu unterzeichnen. Das unterzeichnete Empfangsbekenntnis leitet der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter. c) Hilfestellung, ggf. durch Bereitstellen von Ansprechpersonen für die Bewohnenden, bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und beim Umgang der Bezahlkarte, sofern der Kunden-support des Kartenanbieters nicht ausreicht (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.). Darüber hinaus Unterstützung der Bewohnenden bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenanbieters. d) Zurverfügungstellung von min. zwei PC-Arbeitsplätzen/Tablets und einem Drucker samt technischer Ausstattung, an welchen die Bewohnenden bei Bedarf den digitalen Kundenservice des Kartenbetreibers nutzen können. Die PC-Arbeitsplätze/Tablets sind zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen der Technik sind jeweils auf Kosten des Auftragnehmers von diesem durchzuführen. e) Vervielfältigung und Aushang an zentraler Stelle in der Einrichtung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt. 19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a) Zurverfügungstellung und Auslieferung der aufgeladenen Bezahlkarten sowie des PIN; Abholung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten. b) Auf Anforderung durch den Bewohnenden Zurverfügungstellung des Berechnungsbogens des Geldanspruchs des jeweiligen Bewohnenden. c) Zurverfügungstellung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftragnehmer vervielfältigt und aushängt. 19.2.1.2 Vertragsstrafe 500,00 EUR je Tag, um den sich die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat. 19.2.1.3 Sonstige Abreden Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Ausgabe anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in sämtliche relevanten Unterlagen. 19.2.2 Option 2 Taschengeld a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargelds bei der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des Bargelds auf dem Gelände der Einrichtung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines möglichen Verlustes des Bargelds auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. Aktuell erfolgt die Auszahlung wöchentlich. b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten siehe Leistungsschein 10. 19.2.2.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a) Zurverfügungstellung der sog. Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner und der jeweils auszuzahlende Betrag eingetragen sind, spätestens fünf Werktage vor dem Auszahlungstermin. b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen. 19.2.2.2 Vertragsstrafen 500,00 EUR je Tag, um den sich die Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Auszahlungstag für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat. 19.2.2.3 Sonstige Abreden Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Auszahlung anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in sämtliche relevanten Unterlagen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung : Gewichtung 50 %
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personal- und Realisierungskonzept
Beschreibung : Gewichtung 20 %
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Betriebskonzept
Beschreibung : Gewichtung 30 %
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Regierungspräsidium Karlsruhe -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : NaN {code|name|currency.unpublished}
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung : 27/01/2035

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Malteser Werke gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 0230.0/9-24
Datum des Vertragsabschlusses : 27/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Felsstraße 2-4
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76185
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat 91 - Vergabestelle
Telefon : +49 721824829-349
Fax : +49 72193340225
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-4049
Fax : +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Malteser Werke gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 813276745
Postanschrift : Erna-Scheffler-Straße 2
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51103
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +4922198221800
Fax : 022198221899
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 01ed9ac9-efe4-4541-a661-1845f5888c3d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/01/2025 11:40 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00061306-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 20/2025
Datum der Veröffentlichung : 29/01/2025