TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)mit der Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen. Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung …

CPV: 90500000 Услуги, свързани с битови остатъци и отпадъци
Краен срок:
Май 9, 2025, 11 преди обяд
Вид на крайния срок:
Подаване на оферта
Място на изпълнение:
TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Издаващ орган:
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Номер на наградата:
TSK25005

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)mit der Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens : 0474379d-7771-4e82-9d93-70de8ca0e774
Interne Kennung : TSK25005
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Siehe auch Erklärung zur Eignung)

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst in erster Linie die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen. • PPK-Sammelware aus der behältergestützten Erfassung ca. 8.400 Mg/p.a. • PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1.600 Mg/p.a. Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen: • Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle, • Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen, • ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung, • ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware, • Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises i. S. v. § 17 Verpackungsgesetz für die DS mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter. • In 2025 ist für einen Mengenanteil von derzeit 50% aus der gesamten Inputmenge eine Gutschrift mit Umsatzsteuer für den AG zu erstellen. Änderungen durch steuerrechtliche Anpassungen sind künftig möglich und werden vom AG zeitnah mitgeteilt. • Ab 2026 ff. kann es zu Änderungen bezüglich der Herausgabemenge an den AG kommen (s. Ziff. 3) Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss. Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die Verwertungsanlage selbst sein. Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6:00 bis 18:00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr offen zu halten. Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26t Gesamtgewicht davon ca. 10 t Nutzlast bei 21 m³) sind auf einer geeichten Waage an der Übernahmestelle zu verwiegen (Voll- und Leerverwiegung). Die jeweiligen Wiegescheine sind im Original dem anliefernden Fahrzeug zu überlassen. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG im Jahresdurchschnitt innerhalb von 30 Minuten vollständig abgefertigt werden. Mit Abladen der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle geht die Gefahr auf den AN über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Vergütung der Annahmemenge auf den AN über. Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen. Die vom AN in seinem Angebot benannte/n Anlage/n sind verbindlich. Die Bedienung anderer Anlagen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Eine Veredelung, Sortierung oder sonstige Aufbereitungsmaßnahmen der PPK-Sammelware sind nicht Gegenstand der im Rahmen der Ausschreibung geforderten Leistungen. Gleichwohl hat der AN das Recht, nach seinem eigenen wirtschaftlichen Ermessen Aufbereitungs- und Veredelungsschritte vorzunehmen, um den größtmöglichen Erlös aus der Überlassung der PPK-Fraktion an einen oder mehrere Verwerter zu erzielen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die ggf. stattfindende Aufbereitung und/oder Veredlung der Fraktion. Ggf. bei der Aufbereitung und/oder Endverwertung anfallende Störstoffe oder Sortierreste sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die Verwertung/Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe oder Sortierreste. Die zu übernehmende und zu vermarktende Qualität der PPK-Sammelware wird beschrieben als „lose Sammelware, unberaubt - wie gesammelt“. Der AG schuldet nur die Übergabe der PPK-Sammelware so wie sie anfällt an der Übernahmestelle. Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware. Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
Interne Kennung : TSK25005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt: • mind. 1,0 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall, • mind. 2,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall, Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56,57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG; die Bestätigung, dass die Sortieranlage den Anforderungen nach §6 Absatz 1 und 3 der GewAbfV erfüllt

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : 60% Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : 40% Umweltkosten
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E79839923

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E79839923
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/05/2025 11:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderung von Unterlagen gemäß §56 Absatz 2ff. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 09/05/2025 11:05 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : ) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer : Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift : Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721133-0
Internetadresse : https://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 07219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1ca2aabc-3b8d-4b26-9e56-7f5cd025b5ee - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/04/2025 14:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00230117-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 70/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/04/2025