Rahmenvereinbarung Werbemittel

Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel - Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel - Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen

CPV: 79340000 Рекламни и маркетингови услуги, 79000000 Бизнес услуги: право, маркетинг, консултиране, набиране на персонал, печат и охрана
Краен срок:
Апр. 28, 2025, 10 преди обяд
Вид на крайния срок:
Подаване на оферта
Място на изпълнение:
Rahmenvereinbarung Werbemittel
Издаващ орган:
Münchner Wohnen GmbH
Номер на наградата:
2025_74_sts

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Münchner Wohnen GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung Werbemittel
Beschreibung : Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel - Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen
Kennung des Verfahrens : 0b07bec0-a8d3-4f50-9865-ea09976bbc8e
Interne Kennung : 2025_74_sts
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug : gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit : gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvereinbarung Werbemittel
Beschreibung : Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel - Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen
Interne Kennung : 0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.05.2029 Vergleiche Ziffer 2.4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 650 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:startup#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Weitere Ausschlusskriterien: Die Bieter haben folgende Erklärungen vorzulegen: 1. Nachweis TÜV Zertifizierung ISO 9001 Legt der Bieter keinen Nachweis über eine aktuell gültige TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001 vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 2. Nachweis GOTS-Zertifizierung Legt der Bieter keinen Nachweis über eine aktuell gültige GOTS-Zertifizierung vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist ein weltweit angewendeter Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern und damit ein wichtiges Textilsiegel. Er definiert umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette sowie Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.) 3. Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen Legt der Bieter weniger als 3 vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn - die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers mit der Unternehmensgröße des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers liegt zwischen 600 und 2.000 Mitarbeitende - das jährliche Budget für Werbemittel des Referenzauftraggebers mit dem jährlichen Budget des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. das jährliche Budget des Referenzauftraggebers liegt zwischen € 50.000 netto und € 150.000 netto - Auftragsende ab 2020 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend - auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag des Referenzauftraggebers 4. Erklärung über die Anzahl der beim Auftragnehmer beschäftigten Mitarbeitenden Beschäftigt der Bieter weniger als 8 Mitarbeitende, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 5. Erklärung über das Vorhandensein eines Lagers Der Bieter hat zu erklären, ob sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausschreibung über ein Lager verfügt, in dem vom Auftraggeber bestellte Werbemittel bis zum Abruf durch den Auftraggeber gelagert werden können und wie viele Europaletten dort gelagert werden können. Sollte der Bieter kein solches Lager zur Verfügung stellen können oder das Lager nicht mindestens 15 Europaletten Platz bieten, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 6. Erklärung über die Beschäftigung eines Grafikers Der Bieter hat zu erklären, ob er einen Mitarbeiter beschäftigt, der als Grafiker angestellt ist oder Grafikertätigkeiten ausführt. Kann der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen 7. Erklärung über die Einhaltung von Produktvorschriften Der Bieter hat verbindlich zu erklären, dass alle relevanten Produktvorschriften (z.B. EN71, CE, ROHS, WEEE, child labor free, etc.) des jeweiligen Artikels eingehalten werden. Kann der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 8. Erklärung über die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit Der Auftraggeber will vermeiden, dass er Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einkauft. Deshalb gilt: Bei Produkten, bei denen besonders häufig ausbeuterische Kinderarbeit beobachtet wird (z.B. Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomaten – sofern sie aus südlichen Ländern kommen) ist jeweils zusätzlich anzugeben, in welchem Land das angebotene Produkt hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produktions-/Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Lateinamerika liegen, ist die Vorlage einer der folgenden Bestätigungen erforderlich: a) eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde (z.B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel), oder b) die verbindliche Zusage des Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde (diese Bestätigung muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken) oder, falls eine derartige Zusicherung nicht möglich ist, c) eine verbindliche Zusage, dass das Unternehmen, dessen Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben. Für Variante b) und c) sind eine von der Führungsebene des Auftragnehmers unterzeichnete Selbstverpflichtung, ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen näher zu beschreiben. Der Bieter hat verbindlich zu erklären, dass alle vorbeschriebenen Verhaltensregeln eingehalten werden. Kann der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Unterlagen/Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen und werden nicht nachgefordert.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis Aufschlag Bezüglich des Kriteriums „Preis Aufschlag“ erhält das preislich günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50 % vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben. Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebot*1,5 - Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Für die Bewertung des Kriteriums „Preis“ wird ein fiktiver Einkaufspreis von € 6,50 netto angenommen, der mit dem angebotenen Aufschlag bezuschlagt wird. Der Einkaufspreis setzt sich aus allen notwendigen Kosten wie z. B. Artikelpreis, Druck, Drucknebenkosten, evtl. Lieferkosten, evtl. Transportkosten, evtl. Importkosten wie Zoll etc. zusammen. Dieser Einkaufspreis ist auf Verlangen offenzulegen. Beispielrechnung bei einem angebotenen Aufschlag von 10 %: fiktiver Einkaufpreis € 6,50 netto + Aufschlag von 10 % (€ 0,65 netto) = zu wertender angebotener Preis € 7,15 netto Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 40 Punkte
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis Lager Bezüglich des Kriteriums „Preis Lager“ erhält das preislich günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50 % vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebot*1,5 - Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Der angebotene Preis für die längerfristige Lagerung wird mit einer fiktiven Lagermenge und Lagerdauer von 1 Palette und 1 Woche multipliziert. Beispielrechnung bei einem angebotenen Preis für längerfristige Lagerung von € 10,00 netto/Woche: angebotener Lagerpreis € 10,00 netto/Woche * 2 Paletten * 4 Wochen = zu wertender angebotener Preis für längerfristige Lagerung € 80,00 netto Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Zusätzliche Zertifizierungen/Mitgliedschaften a) Bio-Zertifizierung Diese Zertifizierung ist für den Vertrieb/das Inverkehrbringen von verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (z. B. DE-ÖKO-006, Erzeugniskategorie (d)) Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte b) Ecovadis-Zertifizierung EcoVadis ist ein weltweiter Anbieter von Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen. Deren Vision ist ein globaler Markt, auf dem Nachhaltigkeit jede Geschäftsentscheidung beeinflusst – und somit die Wirtschaft, das Leben der Menschen und den Planeten, verbessert bzw. schützt. Deren Ziel ist, zuverlässige, weltweit anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen und -einblicke zu liefern, die es allen Unternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern, Verbesserungen voranzutreiben und positive Auswirkungen auf unseren Planeten und die Gesellschaft zu beschleunigen. Da die Münchner Wohnen sehr auf Nachhaltigkeit achtet, ist es ihr wichtig, auch mit entsprechenden Geschäftspartnern zu arbeiten. Die EcoVadis Medaillen werden an die am höchsten bewerteten 35 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen vergeben: Die Medaillen werden basierend auf dem prozentualen Rang eines Unternehmens vergeben. Dieser wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Scorecard berechnet und vergleicht die Leistung eines Unternehmens mit allen Unternehmen in unserer Datenbank, die innerhalb der letzten 12 Monate bewertet wurden. Der Prozentrang wird für alle Unternehmen in allen Branchen berechnet, nicht nach Branche. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine EcoVadis Medaille (mind. Bronze) liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine EcoVadis Medaille (mind. Bronze) liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte c) amfori BSCI Mitgliedschaft BSCI bietet Unternehmen einen Verhaltenskodex an, der ethisches Wirtschaften innerhalb ihrer Lieferkette sichern soll. Dieser Kodex beruht auf internationalen Verträgen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und orientiert sich am SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International (SAI). Die globale Mitgliederorganisation für Nachhaltigkeitsstandards führt den BSCI als best Practice zum SA8000-Standard. Dabei geht es um folgende elf Schlüsselelemente: Managementpraxis, keine bedenkliche Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit (einschließlich Gefangenenarbeit und Zwangsmaßnahmen), Versammlungsfreiheit (inklusive Organisationsfreiheit und Tariffreiheit), Diskriminierung (Geschlecht, Rasse, Religion), Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitssicherheit), Aspekte des Umweltschutzes und besonderen Schutz junger Angestellter. Mit der Unterzeichnung des BSCI-Verhaltenskodex verpflichten sich Unternehmen, in ihrem Einflussbereich entsprechende Kriterien anzuerkennen und an deren Umsetzung und Einhaltung mitzuwirken. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine amfori BSCI Mitgliedschaft liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine amfori BSCI Mitgliedschaft liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Organisationskonzept Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Organisationskonzept“ hat der Bieter zu erläutern, wie er die Organisation seines Betriebes für die Erfüllung der Aufgabe organisiert. Hierbei hat der Bieter insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: - Bürozeiten und Erreichbarkeit des/der Ansprechpartner für den Auftraggeber - Benennung des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Darstellung der Erfahrungen des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Angabe der Reaktionszeiten auf Anfragen des Auftraggebers - Angabe des Zeitraums zwischen Anfrage des Auftraggebers und Angebotsversand - Angabe der zur Bearbeitung von Aufträgen des Auftraggebers zur Verfügung stehenden EDV-Ausstattung - Angabe eines beispielhaften Ablaufplans im Falle einer konkreten Anfrage des Auftraggebers, d.h. Darstellung der Schnittstellen und des Kommunikationskonzepts untereinander und mit dem Auftraggeber zur Abstimmung, Darstellung des Abstimmungsprozesses mit der Werbeagentur des Auftraggebers, etc. - Angabe von Lieferzeiten bei der Bestellung durchschnittlicher Werbemittel und Darstellung von Gründen, die zu Verlängerung der Lieferzeiten führen können - Angabe der Lieferzeit bei Abruf des Auftraggebers aus dem beim Auftragnehmer eingelagerten Bestand - Darstellung des Konzepts zur Lagerhaltung und Auslieferung an den Auftraggeber aus dem Lager des Auftragnehmers - Angabe zum Import von Werbemitteln - Angaben zur Qualitätssicherung, d.h. Aufgabenverteilung unter den Ansprechpartnern und deren Sicherstellung, Gewährleistungen einer kurzen Reaktionszeit, Vertretungsregelungen, etc. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Spiegelstrich ist jeweils 5. Der Durchschnitt aller Punkte wird kaufmännisch gerundet und wie nachstehend in die Bewertung eingehen: über den Erwartungen 5 Punkte sehr gut 4 Punkte gut 3 Punkte befriedigend 2 Punkte ausreichend 1 Punkte ungenügend 0 Punkte Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar 10 Punkte
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Musteraufgaben Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Musteraufgaben“ hat der Bieter für die folgenden 2 Musteraufgaben je eine Visualisierung auf einer DIN A4-Seite in Farbe mit seinem Angebot einzureichen. Das Corporate Design ist hier nachzulesen: https://company-255740.frontify.com/d/WhP7xaWwUbCg/grundelemente-und-konstanten#/-/markenzeichen. Es sind keine Qualitätsmuster vorzulegen. Eine Angabe des Preises zu den einzelnen Musteraufgaben ist zur Prüfung der Preisvorgaben aus der Aufgabenbeschreibung der einzelnen Musteraufgaben wünschenswert. Hierbei hat der Bieter die Anagben im Dokument "Ausschluss- und Zuschlagskriterien mit Bewertungsmatrix" zu beachten (die Darstellung in der Bekanntmachung der dortigen Tabelle ist in der Bekanntmachung nicht möglich) Aufgabe 1 Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte Aufgabe 2 Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 17/04/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 28/04/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 28/04/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : t:08921762411
Abteilung : Vergabekammer Südbayern
Postanschrift : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstrasse 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Südbayern
Telefon : +498921762411
Fax : +498921762411
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Münchner Wohnen GmbH
Registrierungsnummer : t:0898776620
Abteilung : Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Postanschrift : Gustav-Heinemann- Ring 111
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Münchner Wohnen - Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Telefon : 000
Profil des Erwerbers : https://www.vergabe.bayern.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Dienstleister Münchner Wohnen
Registrierungsnummer : t:00898776620
Abteilung : Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Postanschrift : Gustav-Heinemann- Ring 111
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Münchner Wohnen - Abteilung Vergabe/Vertragsmanagement
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6866b39b-370d-41de-9d9b-5b7f4c99da8f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/04/2025 09:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00211632-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 65/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/04/2025