Pflege und Wartung Single Sign On

Betrieb BVG-SSO für max. 15 Monate Betrieb BVG-SSO maximal 15 Monate

CPV: 72267000 Услуги по поддържане и ремонт на софтуер
Място на изпълнение:
Pflege und Wartung Single Sign On
Издаващ орган:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Номер на наградата:
BEK-2025-0004

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Pflege und Wartung Single Sign On
Beschreibung : Betrieb BVG-SSO für max. 15 Monate
Kennung des Verfahrens : f69c3278-8729-4a3d-8843-f8c7dddff749
Interne Kennung : BEK-2025-0004
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Pflege und Wartung Single Sign On
Beschreibung : Betrieb BVG-SSO maximal 15 Monate
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Sonstige Begründung : Aktuell ist eine EU-weite Ausschreibung geplant, in welcher der Betrieb des BVG-SSO-Systems neu vergeben werden soll. Überbrückend dazu sind weitere gleichartige Dienstleistungen des derzeitigen Anbieters erforderlich, um den SSO-Betrieb bis zur Leistungsübernahme durch einen neuen Anbieter sicherzustellen. Dazu liegt der Ausnahmetatbestand nach § 13 (2) SektVO Nr. 6 vor: Die vergaberechtlichen Verfahren zur Beschaffung und Implementierung benötigen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf und verhindern die zeitnahe Beauftragung eines neuen Dienstleisters. Die Einarbeitung eines neuen Dienstleisters in die komplexe Systemlandschaft und Softwarearchitektur würde einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verursachen. Abstimmungsrunden mit den internen Stakeholdern wären nötig und würden interne als auch externe Ressourcen binden und weitere Kosten verursachen. Ein hoher Zeit-, Ressourcen- und Kostenaufwand für Wissenstransfer, bis der neue Dienstleister ein adäquates Wissensniveau erreicht hat, um die Feinheiten des Systems zu kennen und es fehlerfrei bedienen zu können, wäre einzuplanen. Weitere Berechtigungen und Lizenzen, die für einen neuen Dienstleister beschafft, finanziert und bezahlt werden müssten (z.B. das aktuelle Jira / Confluence), wären notwendig. Das bestehende SSO wurde individuell ausgeprägt: Mit dem aktuellen Dienstleister wurden spezielle Lösungen erarbeitet für die Anbindung an den zentralen Percona-Galeracluster, welcher zentral für die Persistierung der Daten ist. Gleiches gilt für die Ausprägung des DDoS-Schutzes und der Konfiguration der Netzwerkinfrastruktur beim Hoster. Außerdem wurde viel Know-How aufgebaut für die Pflege des Codes für die Anbindung der Legacy-Funktionalität des vorherigen SSOs. Ein neuer Dienstleister müsste erst sowohl für das System selbst, als auch für den Build-/Changeprozess geschult werden, und er müsste sich zudem weiter selbst einarbeiten. Das System ist so entworfen, dass alle Änderungen nicht direkt am System gemacht werden, sondern dazu Änderungen an den Quelltexten gemacht werden müssen. Diese werden bei der Akquinet verwaltet. Ein weiterer Dienstleister müsste einen gesonderten Zugang zur BVG-Systemlandschaft erhalten, was mit hohem vermeidbaren Aufwand verbunden ist. Während der Übergangsphase oder aufgrund von Fehlern bei der Wartung können unerwartete Systemausfälle auftreten, die die Produktivität und Effizienz des IT-Systems beeinträchtigen und somit auch die Umsätze verringern. Auf Grund von mangelnder Erfahrung mit dem stark individuell ausgeprägtem System kann es zu erhöhten Sicherheitsrisiken kommen, insbesondere wenn der neue DL nicht sofort alle Schwachstellen erkennt und behebt Wenn das neue Unternehmen die Systeme nicht optimal versteht oder verwaltet, kann dies zu einer ineffizienten Nutzung von IT-Ressourcen beim BVG-Hoster führen. Die vereinbarten Service-Level-Agreements (SLAs) könnten auf Grund mangelnder Erfahrung mit diesem System anfänglich nicht eingehalten werden, was zu längeren Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Problemen führen kann. Angesichts der geplanten Umstellung des Dienstleisters nach Abschluss der geplanten Ausschreibung steht eine jetzige weitere Umstellung mit diesem hohen Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum hier zu beauftragenden überbrückenden Leistungszeitraum. Aus diesen Gründen ist aus Sicht der BVG vergaberechtlich die Voraussaetzung dafür gegeben, diese Beauftragung direkt an die Akquinet GmbH zu vergeben.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Akquinet GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 232 835 231
Postanschrift : Werner-Otto-Straße 6
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22179
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 40881730
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 00a2e0ee-c975-4b57-ad8c-01fee2dea614 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/03/2025 11:58 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00171073-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 53/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/03/2025