1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Ortsgemeinde Altenahr, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung