Beschreibung
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Angaben über das für die Projektleitung und das weitere vorgese-hene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Er-laubnis zur Berufsausübung) (Vordruck Ziffer 04 „Checkliste Leis-tungsfähigkeit“ plus geeignete Nachweise). Personenidentität ist zu-lässig. Die Projektleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufser-fahrung im Bereich der Planung von TGA aufweisen (Formu-lar Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jeder Projektmitarbeitende muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von TGA aufwei-sen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Technische Gebäudeausrüstung. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mindestens die Leistungsphasen 2-8 für den Bau eines vergleichbaren Gebäudes (Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B. auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.) und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) und Freizeit (z.B. Schwimmbäder und Schwimmhallen, Sporthallen, Stadien). Nicht vergleichbar sind öffentliche Gebäude für Gesundheit- und Fürsorge (z.B. Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime) und Strafvollzugsanstalten), Verkehr (z.B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen), Wirtschaft (z.B. Markthallen, Messehallen, Hotels) und Religion (Sakralbauten (Kirchen, Tempel) und Friedhöfe)) und das Projektvolumen pro eingereichte Referenz mindestens EUR 500.000,00 € brutto (KG 400) beträgt und das Volumen durch ge-eignete Angaben plausibilisiert ist und in den Jahren 2019 bis 2024 fertiggestellt (abgenommen) wurde. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fä-higkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insge-samt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unter-nehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auf-traggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.