Beschreibung
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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.