Beschreibung
:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist und die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in den Bereichen Software-Entwicklung, Service und Support [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. 2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit]. 4. Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Eigenerklärung über die Nachhaltigkeit]. 5. Eigenerklärung über die geplant einzusetzenden Nachunternehmer unter Angabe deren Leistungsumfangs und Aufgaben. Beabsichtigt der Bewerber eine Eignungsleihe, sind diese Nachunternehmer zwingend zu nennen, unter Angabe der übernommenen Eignungskriterien und ggf. Vorlage entsprechender Nachweise. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass dieser die für die Eignungsleihe relevanten Leistungen im Auftragsfall leisten wird [Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern]. 6. Der Bieter hat folgende Zertifizierungen mit dem Angebote nachzuweisen: ISO50001, ISO9001, ISO14001, ISO45001, Din14675 (für Sicherheitstechnik BMA) Mindestanforderungen: Zu 1.: Gefordert sind je anzugebenden Jahr in Los 1 und Los 2 mindestens 250 festangestellt Beschäftigte; davon: 150 Fachkräfte, die für die Auftragsausführung eingesetzt werden. Zu 2.: Mindestens fünf (5) Referenzprojekte im öffentlichen Sektor. Der Abschluss der Referenzprojekte [das Vertragsende] darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen.